Der Hausarzt stellt eine Diagnose. Der Patient möchte eine Zweitmeinung, brauch also eine Überweisung an den Facharzt. Doch wie lange ist die Überweisung gültig?

Hausärzte stellen eine Diagnose und überweisen den Patienten an einen Spezialisten. In diesem Moment übernimmt der Arzt eine Vermittlerrolle und koordiniert die medizinische Versorgung. Der Überweisungsschein sorgt hierbei für die Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt. Die gestellte Diagnose sowie verschiedene Befunde und verschriebene Medikamente vermitteln den Facharzt die nötigen Informationen zu weiteren Behandlungsoptionen. Unnötige Doppeluntersuchungen und gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können durch diese Vorgehen ausgeschlossen werden. Der Spezialist kann eine Rücksprache mit dem Hausarzt führen, informiert ihn über folgende Behandlungsmethoden, auch in welchem Sinne der erste Befund in die weitere Behandlung mit berücksichtigt wird.

 

Eine Überweisung wird für das laufende Quartal ausgestellt, ist also konkret bis zum Ende des jeweiligen Quartals gültig. Auch kann diese im Folgequartal weiterverwendet werden, wenn ein Termin bei einem Facharzt aussteht und nicht zeitnah möglich ist. Ist die Behandlung nicht im Quartal möglich, wird dies genauso gehandelt. Der Überweisungsschein gilt weiterhin und muss vom Arzt nicht neu ausgestellt werden.

Sind Laboruntersuchungen nötig, muss der Facharzt ran

Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte zuerst ein Besuch beim Hausarzt erfolgen, da dieser in der Regel den Patienten schon eine längere Zeit kennt. Hier geht der Patient freiwillig nach der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) vor, das heißt, dass bei Beschwerden zuerst der Hausarzt aufzusuchen ist und Fachärzte nur mit Überweisung in Anspruch genommen werden können. Ein GKV-Versicherter kann somit gegebenenfalls reduzierte Zuzahlungen oder Prämienzahlungen erhalten. Eine Ausnahme besteht bei Facharztrichtungen in der Gynäkologie, der Augenheilkunde, der Kinder- und Jugendmedizin, der Zahnheilkunde und einer Notfallbehandlung.

Doch der Patient hat auch das Recht sich direkt an einen Facharzt zu wenden, auch ohne seinen Hausarzt vorher zu kontaktieren, denn in Deutschland gilt die freie Arztwahl. Für Privatpatienten gilt dies uneingeschränkt. Bei Versicherten von gesetzlichen Krankenkassen ist dies im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) möglich.

Auch unter Fachärzten werden Überweisungen, sogenannte Auftragsüberweisungen, geschrieben. Diese sichern den stetigen Austausch mit Kollegen und Kolleginnen anderer Fachgruppen und können die Behandlung des Patienten optimieren. In solch einer Überweisungen kann ein anderer Facharzt nötige Laboruntersuchungen und Tests durchführen. Vom Vorteil ist auch, dass somit eine Zweitmeinung eingeholt werden kann. Die Mit- oder Weiterbehandlung durch den Arzt eines anderen Fachgebietes erfolgt dann in der Regel ebenso durch eine Überweisung.

In den meisten Fällen brauch es die Überweisung vom Hausarzt

Unabhängig von welchem Überweisungstyp die Rede ist, man sollte vor Behandlungsbeginn klären, ob der Arzt oder die Ärztin eine Überweisung zur Abrechnung benötigt, denn Ärzte in medizinisch-technisch ausgerichteten Fachgebieten wie Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin dürfen nur mit einer Überweisung die Untersuchung fortführen. Krankenhausärzte können, wenn sie auch die ambulante Versorgung übernehmen, nur mit einer Überweisung tätig werden, außer es handelt sich um einen medizinischen Notfall.

Die Sicht des Hausarzt kann eine andere sein. Um nachzuvollziehen, warum eine Überweisung an einen Facharzt ausgestellt wird, oder davon abgesehen wird, kann ein Blick in den „Manteltarifvertrag Ärzte“ klären. Auch wann und wie eine Überweisung genau erfolgen soll, ist im Vertrag zu lesen.