Die Einsprüche gegen seine Wahl sind allesamt abgewiesen worden. Doch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht verhindert noch immer Sebastian Wolfs Einsetzung als Oberbürgermeister von Waiblingen.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Sein – wenn auch wohl nur vorübergehender – Titel, räumt Sebastian Wolf ein, habe ihm im Freundeskreis schon ein paar Frotzeleien eingebracht. Dass er jetzt vom Waiblinger Gemeinderat einstimmig zum sogenannten Amtsverweser bestimmt worden ist, findet der am 6. Februar mit 96,4 Prozent der Stimmen zum Oberbürgermeister gewählte 40-Jährige eigentlich gar nicht so schlimm. Denn nach der Wahl durch die Bevölkerung sei ihm nun noch auch noch vom Gemeinderat das Vertrauen ausgesprochen worden – ein klares „Startsignal, dass es losgehen kann“.

 

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Dass Wolf nicht, wie ursprünglich angedacht, schon am 1. April aus seiner bisherigen Tätigkeit als Erster Bürgermeister in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) nach Waiblingen gewechselt ist, hatte zunächst mit Einsprüchen zu tun gehabt, die gegen seine Wahl eingelegt worden waren. Diese hat das Regierungspräsidium Stuttgart zwar geprüft und allesamt verworfen, doch dagegen wurde nun wiederum Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Dass er zumindest für einen der Wahleinsprüche verantwortlich gewesen ist, hat der bisweilen schrill auftretende Medienunternehmer Thomas Hornauer aus Plüderhausen in einem Beitrag in den sozialen Medien eingeräumt. Ob er auch für die Klage vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht verantwortlich zeichnet, können die Behörden aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben. Hornauer selbst hat auf eine entsprechende Anfrage nicht geantwortet. Der Verdacht liegt freilich nahe, schließlich hatten juristische Interventionen des einst mit nur 0,4 Prozent der Stimmen abgeschlagenen Mitbewerbers Thomas Hornauer dafür gesorgt, dass Kernens Bürgermeister Benedikt Paulowitsch sein Amt erst mehr als zwei Jahre nach seiner Wahl mit vollen Rechten ausüben konnte. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte letztlich keine Revision seines Urteils mehr zugelassen.

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Paulowitschs Zeit als Amtsverweser gilt als rekordverdächtig. In Waiblingen hofft man, dass Wolf ungleich kürzer warten muss. „Wir hätten Ihnen gerne einen anderen Start gewünscht“, betonte der Erste Oberbürgermeistervertreter, der Freie-Wähler-Stadtrat Siegfried Bubeck, stellvertretend für das gesamte Gremium, das ihn mit großem Applaus und ohne Gegenstimme zum Amtsverweser bestellte, „wir alle hoffen, diese Amtszeit endet schnell“.

Ein sperriger Begriff

Amtsverweser
Der Begriff Verweser kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutet „jemandes Stelle vertreten“. Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sieht einen Verweser für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates vor, wenn keine regulär gewählte Person dieses Amt ausüben kann. Das gilt auch, wenn gegen eine Wahl eine Beschwerde eingelegt wurde, bis die Rechtmäßigkeit der Wahl festgestellt wird. Sebastian Wolf kann die Verwaltung führen wie ein OB, hat aber im Gemeinderat als Amtsverweser kein Stimmrecht.

Übersetzung
Ian Schölzel, der als Erster Bürgermeister während der OB-Vakanz die Amtsgeschäfte in Waiblingen geführt hat, weiß, warum es einen Amtsverweser gibt. Auf gut schwäbisch: „Mr sott einen han der’s G’schäft macht.“