In Deutschland gibt es keine einheitlichen Vorgaben für Rauchmelder. Das regeln die Bundesländer unterschiedlich. Die Geräte sind deshalb auch unterschiedlich stark verbreitet.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Rheinland-Pfalz ist mit gutem Beispiel vorangegangen. Das Bindestrichland führte schon zum 31. Dezember 2003 eine Rauchwarnmelderpflicht ein. Allerdings war man in Rheinland-Pfalz nicht nur besonders früh dran, sondern auch besonders großzügig bei der Bemessung der Übergangsfrist. Erst zum Juli 2012 mussten bestehende Gebäude mit den Geräten nachgerüstet werden, die Alarm schlagen, wenn sie Rauch in der Luft messen. Schlusslicht bei den entsprechenden Regelungen war das Bundesland Berlin. Es änderte seine Bauordnung zum Januar 2017 und lässt den Betroffenen bis Ende 2020 Zeit, in Bestandsbauten die Warngeräte zu montieren.

 

Diese wenigen Zahlen zeigen, dass es keineswegs einheitlich zugeht bei der Brandprävention in der Bundesrepublik. Zumindest beim Thema Rauchmelder ist das eine Folge des Föderalismus, denn die Pflicht zum Einbau der Alarmgeber wird in den Landesbauordnungen geregelt, die wie der Name nahelegt, Ländersache sind. Das Baugesetzbuch des Bundes schweigt sich zu dem Thema aus.

Dichte an Rauchmeldern ist sehr unterschiedlich

Diese verteilte Zuständigkeit spiegelt sich auch in den Zahlen wider, die Aufschluss über die Dichte an Rauchmeldern geben. In Rheinland-Pfalz liegt der Anteil der Haushalte, die Rauchmelder besitzen, bei 90 Prozent. Das geht aus einer Erhebung aus dem Jahr 2014 hervor. Besser schnitt damals nur Schleswig-Holstein ab, das sogar eine Quote von 95 Prozent aufweist.

Dass eine frühzeitige gesetzliche Regelung nicht gleichbedeutend ist mit einer hohen Anzahl von Geräten, zeigt ein Blick nach Thüringen. Das ostdeutsche Bundesland war kaum ein halbes Jahr später dran als Rheinland-Pfalz, bringt es aber nur auf eine spärliche Quote von 31 Prozent. Umgekehrt scheint aber das späte Einführen einer gesetzlichen Vorgabe dazu zu führen, dass die Menschen auch nicht aus eigenem Antrieb heraus die Geräte montieren. Berlin bringt es auf eine Haushaltsabdeckung bei den Rauchmeldern von gerade mal mageren sieben Prozent. Baden-Württemberg rangiert mit einem Wert von 57 Prozent im hinteren Mittelfeld der 16 deutschen Bundesländer.

Die Anforderungen an Rauchmelder sind bundeseinheitlich geregelt

Bundeseinheitlich gleich sind aber die Anforderungen, die an einen Rauchmelder gestellt werden. Geregelt wird das in der DIN-Norm 14676. So muss es etwa der Warnton, gemessen aus drei Meter Entfernung, auf 85 Dezibel bringen. Zum Vergleich: Ein gewöhnlicher Staubsauger hat eine Betriebslautstärke von 75 Dezibel. Die Lautstärke des Rauchmelders kann bei Dauerbeschallung zu Hörschäden führen. Ebenfalls vorgeschrieben sind Batteriewarntöne. 30 Tage bevor ihm der Saft ausgeht, muss sich der Rauchmelder bemerkbar machen.

Auch wenn sich keine Untersuchungen finden lassen, die der Wechselwirkung zwischen der Pflicht zum Rauchmelder und der Entwicklung der Opferzahlen auf den Grund gehen, ist festzustellen, dass die Anzahl der Toten durch Rauch, Feuer und Flammen in den vergangenen 15 Jahren in der Tendenz rückläufig ist. Verzeichnete die Statistik hierzulande im Jahr 2000 noch 475 Opfer und 2002 sogar 550 Opfer, hat sich diese Zahl bis 2015 auf 343 reduziert.