Ein 43-Jähriger aus Esslingen ist angeklagt, gewerbsmäßig und gewinnbringend mit Marihuana und Kokain gehandelt zu haben. Zum Prozessauftakt schweigt er auf Anraten seiner Verteidiger zu seinem Lebenslauf und zu den Tatvorwürfen.

Esslingen - Ein 43-Jähriger aus Esslingen muss sich seit Freitag vor der 17. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen Drogenhandels verantworten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Mann vor, seit Anfang des Jahres bis zu seiner Festnahme Ende Juni „gewinnbringend und gewerbsmäßig“ Geschäfte mit Rauschgift in „nicht geringer Menge“ getrieben zu haben. Insgesamt soll er in dieser Zeit zehnmal, hauptsächlich mit Marihuana im Kilogramm-Bereich sowie grammweise mit Kokain, gedealt haben.

 

Kiloweise Marihuana verkauft

Im ersten Fall, der dem Albaner angelastet wird, soll er im Januar an einen Asylbewerber in Wernau zehn Kilogramm Marihuana und zudem auch Kokain verkauft haben. Auch ein Flüchtling in Esslingen-Zell soll zu seinen Kunden gezählt haben. Woher die Drogen stammen und ob die Kundschaft im Kreis Esslingen sie ihrerseits weiterverkauft hat, wurde am ersten Verhandlungstag freilich noch nicht geklärt. Denn auf der Tagesordnung stand lediglich die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.

In der ging es unter anderem um die Situation bei der Festnahme des Angeklagten in seiner Wohnung in Esslingen. Dort stellten die Ermittler der Kriminalpolizei nicht nur diverse Drogen und rund 45 000 Euro mutmaßliches Dealergeld sicher, sondern auch einen geladenen, griffbereiten Schreckschussrevolver. Mit diesem habe der Angeklagte seine Marihuana- und Kokainvorräte „sichern“ wollen, vermutet der Staatsanwalt.

Der Angeklagte kündigte zum Auftakt des Prozesses an, zunächst weder zu seinem Lebenslauf noch zu den ihm vorgeworfenen Taten auszusagen. Dazu haben ihm seine Verteidigerin und sein Verteidiger geraten. Diese wollen zuvor zum einen die Aussage eines Hauptbelastungszeugen hören sowie das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen abwarten. Dieser hatte sich bereits Anfang dieses Monats mit dem Angeklagten unterhalten.

Unwahrscheinliche Überraschung

Schließlich könne sich dabei ja herausstellen, dass der Angeklagte „schuldunfähig“ sei, erklärte der Verteidiger. Darauf merkte die Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein an, dass dies angesichts der Vorwürfe aus ihrer Erfahrung eher unwahrscheinlich sei. „Aber man kann immer Überraschungen erleben“, sagte sie.

Rein rechtlich kann der Angeklagte verlangen, dass das für ihn zuständige Konsulat oder die Botschaft über seine Inhaftierung informiert wird. „Das ist nicht notwendig“, ließ er seinen Dolmetscher übersetzen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.