Für Nebenjobs von Beamten als Freiberufler gelten eigentlich strikte Regeln. Doch der Rechnungshof stieß vor allem bei Professoren der Dualen Hochschule (DHBW) auf eine großzügige – und teilweise verbotene – Praxis.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Als die Steuerberaterkammer Stuttgart vor fünf Jahren einen neuen Präsidenten wählte, gratulierte auch die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Einer ihrer Professoren war es, der frisch in den Vorstand eingezogen und gleich an die Spitze gerückt war: Uwe Schramm, hauptberuflich Studiengangsleiter im Bereich Rechnungswesen, Steuern und Wirtschaftsrecht an der DHBW Stuttgart. Im Nebenjob ist Schramm seit 25 Jahren Steuerberater und damit „quasi ein Urgestein“ des Berufsstands, wie der Dekan der Fakultät Wirtschaft lobte. Damit sei der Professor „ein Paradebeispiel für erfolgreiche Dualität“ – nämlich die Kombination von Lehre und Praxis. „Seine Vita ist gelebtes Leitbild der DHBW Stuttgart.“