Ein Gewerbetreibender in Filderstadt-Harthausen wehrt sich gegen ein längst fertiges Asylheim. Der Streit ist vor Gericht gelandet. Nun gibt es ein Urteil in der Sache.

Harthausen - Die Klage eines Gewerbetreibenden in Harthausen gegen die Baugenehmigung für ein bereits vor zwei Jahren bezogenes Flüchtlingsheim ist vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen worden. Das teilt die Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler nun mit.

 

Wie berichtet, hatte eine Firma gegen die Stadt Filderstadt geklagt, weil diese das Flüchtlingsheim genehmigt hatte. Die Eugen Arnold GmbH, ein Unternehmen aus der Maschinenbaubranche, wehrt sich gegen die beiden Häuser des Landkreises Esslingen, weil sie weitere Auflagen fürchtet. Wenn Wohnen näher ans Gewerbe heranrücke, müssten die Firmen mehr Rücksicht nehmen, war eines der wichtigsten Argumente in der mündlichen Verhandlung Ende November.

Die Forderungen werden abgelehnt

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart kann allerdings nicht erkennen, dass die Rechte der Nachbarn eingeschränkt sind. Es gelte das sogenannte Rücksichtnahmegebot, heißt, beide Seiten müssten aufeinander Acht nehmen.

In dem Heim an der Robert-Bosch-Straße in Harthausen leben aktuell um die 40 Männer; sie wurden dem Landkreis von der Erstaufnahmestelle zugeteilt und warten dort auf ihren Bescheid. Die Unterkunft ist ausgelegt für höchstens 90 Leute.

Die Forderung des Klägers, die Maximalzahl auf 70 zu begrenzen, wird ebenfalls nicht erfüllt. Dasselbe gilt für die Frage nach der Zukunft. Die Genehmigung für das Heim ist unbefristet. Und das wird auch so bleiben. Nach der Flüchtlingswelle 2015 will man vorbereitet sein, die Gesetzeslage ist entsprechend gelockert worden.