„Simply the Best“ heißt eine Show, in der Tina Turner gefeiert wird. Dennoch hat die Sängerin den bayerischen Tourveranstalter verklagt. In erster Instanz bekam sie recht. In der zweiten sieht es nicht mehr so gut für sie aus.

Köln - Die Sängerin Tina Turner (81) muss sich in einem Rechtsstreit um ein Plakat auf eine Niederlage einstellen. Zwar fiel am Donnerstag in einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln noch keine Entscheidung. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Richter sagte aber, die Berufung habe Aussicht auf Erfolg.

 

Anfang dieses Jahres hatte Tina Turner vor dem Kölner Landgericht ein Klageverfahren gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Das Werbeplakat für die Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ darf demnach so nicht mehr verwendet werden. Es könne fälschlich den Eindruck vermitteln, dass die echte Sängerin daran mitwirke oder sogar auftrete, befand das Landgericht.

Gegen diese Entscheidung legte der Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau Berufung ein. Das Oberlandesgericht tendiert nun dazu, dieser Berufung stattzugeben. Begründung: Die Show falle unter die Kunstfreiheit. Sie sei als Kunst anzusehen, da die dargebotenen Lieder von einer Tina-Turner-Doppelgängerin gesungen würden. „Insgesamt wird man das als Kunst betrachten dürfen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Dabei gehe es nach geltender Rechtsprechung nicht um eine besondere Wertigkeit der Kunst. 

Oberlandesgericht zweifelt an Argumentation

Das Oberlandesgericht bezweifelt auch die Argumentation des Landgerichts, wonach man irrtümlich davon ausgehen könnte, dass Tina Turner selbst in der Show auftritt. Eine solche Annahme sei „eher fernliegend“. Schließlich sei auf dem Plakat eine junge Frau zu sehen, und es sei allgemein bekannt, dass Tina Turner ihre Karriere schon lange beendet habe. Berichte über ein geplantes Comeback gebe es auch nicht. „Aus Sicht des Durchschnittsrezipienten“ sei ein „persönlicher Auftritt der Klägerin“ nicht zu erwarten, so die Vorsitzende, Brigitte Richter. 

In der Show wird Tina Turner von der Sängerin Coco Fletcher verkörpert. Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment argumentiert, dass die „Tina Turner Story“ schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden sei, und noch nie habe sich ein Zuschauer anschließend darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe.

Das Gericht rief die Parteien zu einer gütlichen Einigung auf, doch blieb dies in der Verhandlung ohne Erfolg. Eine Entscheidung soll am 17. Dezember verkündet werden.