Den mutmaßlichen Nutzern der Porno-Clips wirft eine Regensburger Anwaltskanzlei im Namen des Rechteinhabers, der Schweizer Firma The Archive AG, Urheberrechtsverletzung vor, da sie Videos auf dem Portal Redtube.com aufgerufen hätten. Sie fordert von den abgemahnten Nutzern eine Zahlung von 250 Euro und eine Unterlassungserklärung.