Die Öffnungsklausel ermöglicht den Ländern eine eigene Ausgestaltung der Grundsteuer. Darauf setzt der Hausbesitzerverband.

Stuttgart - Alle Immobilien müssen neu bewertet werden, über den Hebesatz entscheiden die einzelnen Kommunen – und ob Baden-Württemberg einen ganz eigenen Weg bei der Berechnung geht, ist noch offen. Es dürfte deshalb noch Zeit ins Land ziehen, bis klar ist, wer nach der Grundsteuerreform am Ende mehr zahlt als bisher – und wer weniger. Mit der nötigen Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag grundsätzlich abgesegnet, dass die Bundesländer künftig eigene Modelle der Grundsteuerberechnung einführen können. Wenn der Bundesrat wie erwartet zustimmt, ist im Südwesten die grün-schwarze Landesregierung am Zug. Im Finanzministerium gibt man sich vorerst defensiv: Es gebe derzeit noch keine Festlegungen, auch nicht auf einen Zeitplan.