Geld muss aufgrund der am Freitag im Bundesrat abgesegneten Grundsteuer-Reform in den Ländern ohnehin in die Hand genommen werden, wie Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) meint. Ein eigenes Modell für Baden-Württemberg würde die Kosten weiter treiben.

Stuttgart - Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet - aber ob Baden-Württemberg dabei ein eigenes Modell verfolgt, ist weiter offen. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) teilte am Freitag in Stuttgart mit, dass ein landeseigenes Gesetz zusätzliche Kosten für das Land bedeuten würde. „Die Vereinbarungen mit dem Bund und den anderen Ländern verpflichten uns in jedem Fall, einen einstelligen Millionenbetrag für die Programmierung der IT-Lösung des Bundesmodells beizusteuern“, erklärte sie. „Sollten wir uns für ein eigenes Modell entscheiden, wird das wohl einen zusätzlichen, zweistelligen Millionenbetrag kosten.“

 

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Wenn sich Baden-Württemberg einen eigenen Weg offenhalten wolle, müssten die Kosten noch im parlamentarischen Verfahren zum Doppelhaushalt 2020/21 berücksichtigt werde, sagte Sitzmann. Der Haushalt soll am 18. Dezember im Landtag verabschiedet werden. Der Bundesrat hatte am Freitag beschlossen, dass die Grundsteuer reformiert wird. Die Bundesländer können entscheiden, ob sie die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Die Abgabe musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis Jahresende neu geregelt sein, sonst hätten die Kommunen wichtige Einnahmen verloren.

Grundsteuer bringt im Südwesten 1,8 Milliarden Euro

Die CDU machte sich von Anfang an für die Länderöffnungsklausel stark. CDU-Landeschef Thomas Strobl mahnte am Freitag an, den Gestaltungsspielraum jetzt auch zu nutzen. Am Ende müsse ein unbürokratisches Grundsteuermodell stehen, das keine Mehrbelastungen für Mieter oder Eigentümer bedeute. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer - auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Die Kommunen im Südwesten nehmen jährlich 1,8 Milliarden Euro aus ihr ein.