Nächste Woche wird die Mutter aller Coronagesetze, das Infektionsschutzgesetz, reformiert. Handlungsvollmachten erteilt der Bundestag den Regierungen nur noch für drei Monate.

Berlin - Alle staatlichen Eingriffe, die das Leben weiter so stark einschränken wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik, fußen prinzipiell auf einem einzigen Parlamentsbeschluss. Am 25. März vergangenen Jahres hat der Bundestag das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet. Es trat drei Tage später in Kraft und stellte der Bundesregierung wie den 16 Landesregierungen weitreichende Handlungsvollmachten aus. Die Coronaverordnungen in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz oder Sachsen, die alles von der Maskenpflicht über Kontaktverbote und Geschäftsschließungen bis hin zu Ausgangssperren regeln, beziehen aus diesem Gesetz ihre demokratische Legitimation – allerdings in sehr allgemeiner Form.