Wer in Ortschaften das Tempolimit um 21 Stundenkilometer überschreitet, den trifft es künftig hart: dann wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Der Bundesrat hat der Verschärfung einiger Sanktionen jetzt zugestimmt.

Stuttgart - Mit 75 Kilometern pro Stunde durch die 50er-Zone innerorts – aktuell gibt es für diesen Verkehrsverstoß einen Punkt in Flensburg und eine Geldstrafe von 80 Euro. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu der der Bundesrat am vergangenen Freitag seine Zustimmung gegeben hat, wird sich das ändern. Zusätzlich droht dann für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 Kilometern pro Stunde innerorts bereits ein Fahrverbot von einem Monat. Bisher lag die Grenze bei 31 Stundenkilometern. Auch außerorts setzt die Novelle die Grenze für ein Fahrverbot herab – von 41 Stundenkilometern Geschwindigkeitsübertretung auf 26.

 

Bei Fahrverboten liegt Baden-Württemberg auf Platz drei

2018 wurden laut der Statistik des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Baden-Württemberg 62 364 Fahrverbote verhängt. Damit lag der Südwesten auf dem dritten Platz hinter Nordrhein-Westfalen und Bayern. Eine Prognose darüber, wie stark diese Zahl ansteigen wird, sobald die Novelle in Kraft getreten ist, will das KBA nicht abgeben. Dass es einen Anstieg geben wird, hält Pressesprecher Stephan Immen aber für sehr wahrscheinlich: „Das liegt ja in der Natur der Sache. Das wird sich erst in den Köpfen festsetzen müssen.“ Auch das Landesverkehrsministerium hält eine Voraussage zum aktuellen Zeitpunkt für unmöglich.

Wichtig zu wissen: Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie der Führerscheinentzug, bei dem nach frühestens sechs Monaten ein Antrag auf einen neuen Führerschein möglich ist. Trotzdem kann auch ein Fahrverbot gravierende Folgen haben. „Natürlich ist ein Fahrverbot immer dann effektiv, wenn es jemanden trifft, der auf den fahrbaren Untersatz angewiesen ist“, betont Pressereferent Renato Gigliotti vom baden-württembergischen Innenministerium. Das betreffe vor allem Kraftfahrer oder Berufspendler, für die bei einem Fahrverbot der Jobverlust drohe. Fahrverbote sind auch Strafmaßnahme für einen zu kleinen Sicherheitsabstand oder das Fahren über Rot.

Ministerium in Stuttgart befürwortet „hohen Kontrolldruck“

Auch das Landesverkehrsministerium glaubt an die Effektivität der Maßnahme: „Die Wirkzusammenhänge zwischen Kontrolldruck, Sanktionshöhe und Verhaltensänderung sind wissenschaftlich erwiesen. Daher strebt das Verkehrsministerium neben einem hohen Kontrolldruck eine Erhöhung des Sanktionsniveaus an. Dazu gehören auch Fahrverbote“, teilt Edgar Neumann, Leiter der Pressestelle, mit.

Entscheidend für den Führerscheinentzug ist das Punktesystem – nach acht Punkten in Flensburg ist die Fahrerlaubnis weg. Auch hier wird zu schnelles Fahren in Zukunft schärfer bestraft. Schon eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeit von 16 Stundenkilometern sowohl inner- als auch außerorts wird mit einem Punkt bestraft. Bisher musste man dafür mindestens 21 Stundenkilometer zu schnell sein. Ist der Führerschein einmal entzogen, kann das tatsächlich bedeuten, dass man nie wieder Auto fahren darf – die Fahrerlaubnisbehörde kann den Antrag auf einen neuen Führerschein mit der Begründung von charakterlichen Mängeln zurückweisen.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) übt Kritik an der Verschärfung der Strafen für Temposünder. „Aus Sicht des ADAC ist das völlig unverhältnismäßig“, teilt Julian Häußler vom ADAC Württemberg mit. Die Unterscheidung in leichte, mittelschwere und grobe Verkehrsverstöße, die sich Jahrzehnte bewährt habe, sei so nahezu aufgehoben.

Die Bundesregierung will jetzt die StVO-Novelle so schnell wie möglich an die vom Bundesrat vorgegebenen Änderungen anpassen. Danach wird sie im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.