Die Bundesregierung setzt in der Wohnbauförderung zwei Schwerpunkte: Anreize für den Mietwohnungsbau und Zuschüsse für Häuslebauer. Doch die müssen auf das Kleingedruckte achten.

Berlin - Nicht kleckern, klotzen – so lautet das Motto der Regierung in der Wohnungspolitik. Das gilt zumindest für das Volumen der bereitgestellten Mittel. Absehbar ist, dass das Baukindergeld für den Steuerzahler teuer wird. Ursprünglich kalkulierte die große Koalition mit Kosten von vier Milliarden Euro. Nach Schätzungen der Haushaltspolitiker dürften es am Ende mehr als zehn Milliarden Euro werden. Denn das Baukindergeld, das 1200 Euro jährlich für jedes Kind unter 18 Jahren beträgt, wird für zehn Jahre gewährt. Beim Baukindergeld steht die Eigentumsbildung im Vordergrund, und zwar unabhängig davon, ob sich Familien gebrauchte oder neuen Immobilien anschaffen.

 

Eine andere Stoßrichtung verfolgt die Regierung mit dem Steuerbonus für Investoren. Damit soll der Mietwohnungsbau angekurbelt werden. Ziel der Regierung ist es, in den nächsten Jahren 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime zusätzlich zu bauen. Ob dafür die Steuervergünstigung ausreicht, bezweifeln Fachleute. Selbst innerhalb der großen Koalition werden die Rufe nach Verbesserungen in den parlamentarischen Beratungen laut. Nach Meinung des CSU-Finanzpolitikers Hans Michelbach müsse in erheblichem Umfang privates Kapital mobilisiert werden, um das vereinbarte Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment zu erreichen. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz biete dafür keine ausreichende Grundlage, meint Michelbach.

Umstrittene Sonderabschreibung

Er begründet dies damit, dass im Gesetz eine Obergrenze für die Anschaffungs- und Herstellungskosten festgelegt ist. Gefördert werden Mietwohnungsbauprojekte nur, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten bei maximal 3000 Euro pro Quadratmeter liegen. Dies seien unrealistische Vorgaben, meint Michelbach. Der CSU-Politiker fordert, die Obergrenze bei 3500 Euro pro Quadratmeter festzulegen.

Die Sonderabschreibung wirkt so, dass der Investor zusätzlich zur regulären Abschreibung noch einmal fünf Prozent pro Jahr steuerlich absetzen kann – und zwar über einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Steuervergünstigung soll für einen Schub im Mietwohnungsbau sorgen. Aus der Immobilienbranche ist jedoch die Einschätzung zu hören, dass es schon schwer sei, für neue Projekte Baufirmen zu bekommen. Das Bauhandwerk ist gegenwärtig außerordentlich gut beschäftigt. Die Sonderabschreibung läuft im Jahr 2021 aus.

Baukindergeld kann jetzt beantragt werden

Ob das Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen mit der Steuerförderung erreicht wird, erscheint auch mit Blick auf die eingesetzten Mittel fragwürdig. Die Regierung kalkuliert die Kosten für die Sonderabschreibung bis 2022 auf rund 400 Millionen Euro. Das ist mit Blick auf den großen Bedarf nicht viel. Deshalb deutet viel darauf, dass das Baukindergeld eine weit stärkere Wirkung entfalten wird. Damit die Kosten nicht ausufern, setzte Finanzminister Olaf Scholz bei dieser gut angelaufenen Förderung durch, dass sie zeitlich begrenzt ist: Nur wenn der Kaufvertrag zwischen Januar 2018 und Ende 2020 abgeschlossen ist, besteht ein Anspruch.

Das Baukindergeld kann erst seit dieser Woche bei der KfW-Bank beantragt werden. Erste Erfahrungen zeigen, dass nicht alle Häuslebauer die Bedingungen erfüllen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Haushalt keine Immobilien aus Voreigentum besitzt. Wer beispielsweise als lediger Mann oder Frau eine Eigentumswohnung erworben und gehalten hat, später heiratet und jetzt als Familie eine Immobilie kauft, geht bei der Förderung leer aus. Es kommt aufs Kleingedruckte an.