Die Bundestagssitzung, die am Donnerstagvormittag begonnen hatte, ging erst am Freitagmorgen zu Ende. Innerhalb von mehr als 15 Stunden haben die Parlamentarier eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen abgearbeitet.

Berlin - Je näher der Wahltermin rückt, desto voller wird die Tagesordnung des Bundestags, weil zahlreiche Gesetzesvorhaben noch rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden sollen. Deshalb endete die Plenardebatte vom Donnerstag erst nach Mitternacht. In den Abend- und Nachtstunden haben die Abgeordneten noch eine Reihe wegweisender Gesetze verabschiedet, bei denen es unter anderem um Müllvermeidung und die Bekämpfung von Internet-Hetze geht.

 

ABFALL: Zur Vermeidung von Verpackungsmüll müssen Restaurants, Imbisse und Cafés beim Straßenverkauf ab dem Jahr 2023 neben Einwegverpackungen auch eine alternative Mehrwegvariante anbieten. Ausgenommen sind kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben. Schon ab 2022 gilt eine erweiterte Pfandpflicht für Plastikflaschen und Getränkedosen. Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke - etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure - fallen weg. Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein verpflichtender Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt.

INTERNET: Im Kampf gegen strafbare Hetze im Internet stärkt das überarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Nutzerrechte. Wer bedroht oder beleidigt wird, soll sich dank vereinfachter Meldewege unkompliziert wehren können. Eingeführt wird auch ein „Gegenvorstellungsverfahren“, mit dem sich User gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte wehren können, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen.

HANDEL: Landwirte und andere Lebensmittel-Lieferanten sollen künftig besser vor dem Druck durch große Handelsketten geschützt werden. Ein neues Gesetz untersagt mehrere umstrittene Praktiken - etwa das kurzfristige Stornieren bestellter leicht verderblicher Lebensmittel oder einseitige Änderungen von Liefer- und Zahlungsbedingungen.

GELD: Für Verbraucher soll es deutlich preiswerter werden, einen Kredit abzusichern. Die zulässige Abschlussprovision für die sogenannte Restschuldversicherung wird gesetzlich auf 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme begrenzt. Eine Restschuldversicherung springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder stirbt. Die Deckelung der Provision soll den Anreiz senken, möglichst viele Versicherungen mit hohen Prämien zu verkaufen, wodurch letztlich die finanzielle Belastung der Kunden sinken soll.

GESCHICHTE: Eine Helmut-Kohl-Stiftung erinnert künftig an das Leben und Wirken des langjährigen deutschen Bundeskanzlers. Zu den Aufgaben der Stiftung, deren Einrichtung der Bundestag ohne Gegenstimmen billigte, gehört unter anderem die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Erinnerungsstätte in Berlin.