Die nächste Hiobsbotschaft nach der Insolvenz: Der deutsche Ferienflieger Condor darf Reisende, die mit Veranstaltern von Thomas Cook gebucht haben, nicht mitnehmen.

Frankfurt/Main - Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Die deutsche Thomas Cook hatte nach der Insolvenz der britischen Mutter mitgeteilt, man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden. „Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut“, teilte Condor am Montag mit. Den Flugbetrieb hält der Ferienflieger aber aufrecht.

 

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Mit dem deutschen Reiseveranstalter von Thomas Cook sind nach Unternehmensangaben derzeit 140 000 Gäste unterwegs. Am Montag und Dienstag sollten 21 000 Menschen abreisen.

Betroffen sind Pauschalreisende von Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen. Sie sollten sich direkt mit Thomas Cook in Verbindung setzen. Man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden, teilte Thomas Cook GmbH am Morgen in Oberursel bei Frankfurt mit.

Hunderttausende Fluggäste sind betroffen

Allein aus Großbritannien sind etwa 150 000 Urlauber im Ausland von der Pleite betroffen. Die britische Regierung ließ die größte Rückholaktion in Friedenszeiten anlaufen. Bereits in der Nacht starteten erste Flugzeuge zu verschiedenen Zielen. Für Urlauber im Ausland wurde die Website thomascook.caa.co.uk geschaltet.

Thomas Cook hatte zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb in Großbritannien wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Noch bis Sonntagabend war mit Investoren über eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 200 Millionen Pfund (226 Mio Euro) verhandelt worden. Damit endet eine 178-jährige Unternehmensgeschichte.