Mit dem Wohnmobil oder Campervan durch Deutschland zu fahren ist beliebt – gerade in Zeiten von Corona. Doch was gibt es an Regeln zu beachten? Wo darf man parken – und wie findet man einen günstigen Stellplatz? Ein Überblick.

Stuttgart - Ein Stellplatz neben dem örtlichen Freibad, am Rande einer Stadt oder an einem Weinberg: In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Wohnmobilstellplätze in ganz Deutschland deutlich erhöht. Nach Auskunft des Caravaning Industrie Verbands (CIVD) sind es derzeit etwa 3500 Plätze. „Diese Zahl steigt kontinuierlich“, sagt der Sprecher Daniel Rätz. „Allerdings konnte sie in den letzten Jahren nicht ganz mit dem enormen Wachstum des Bestandes an Reisemobilen mithalten, weshalb wir in der Hauptsaison und an touristischen Hotspots gewisse Engpässe sehen.“

 

Auch Campingplätze sind beliebt, Wohnmobile finden hier mitunter ohne vorzeitige Reservierung kaum einen Platz. Der Caravaning-Verband setzt sich daher nach eigener Auskunft für den Ausbau der Stellplatzkapazitäten in ganz Deutschland ein.

Die Preise für die Plätze liegen demnach meist bei acht bis zwölf Euro, für besondere Stellplätze werden auch mal 25 Euro fällig. Es gibt einige kostenlose Plätze oder Angebote wie „Landvergnügen“: Hier zahlt man eine Jahresgebühr von 30 Euro und kann dafür auf bundesweit rund 700 kleinen, familiären Stellplätzen für ein bis zwei Nächte kostenlos übernachten.

Zehn Stunden lang zu parken ist in Ordnung – auch über Nacht

Solche öffentlichen Stellplätze lassen sich spontan nutzen, meist muss man an einem Automaten ein Parkticket ziehen. Mitunter gibt es dort eine Entsorgungsstation für Abwasser, manchmal auch Picknickbänke. Auf Parkplätzen dagegen – etwa Wanderparkplätzen – ist es in Deutschland lediglich erlaubt, für eine Nacht zu parken. „Man darf sich im Auto ausruhen, um für die Weiterfahrt fit zu sein“, heißt es von der Stiftung Warentest (Finanztest 3/2020). Das gelte genauso im Wohnmobil, auch über Nacht – allerdings nicht für mehrere Nächte und auch die Campingausrüstung darf dann nicht ausgeladen werden. „Meist werden zehn Stunden als ausreichend erachtet“, so die Stiftung Warentest.

Auch auf Parkplätzen, wo Schilder mit dem Hinweis „nur für Pkw“ stehen, ist das Übernachten in Fahrzeugen nicht erlaubt, die einen Tisch, fest eingebaute Sitze, einen Herd und Schlafplätze haben, heißt es von Stiftung Warentest.

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Auch sonst gibt es für das Reisen im Wohnmobil einige Regeln zu beachten. So gilt ein Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, lediglich ein älterer Führerschein der Klasse 3 auch für solche bis 7,5 Tonnen. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Fahrerlaubnis nötig. Das Abwasser aus den Wohnmobilen muss zudem über spezielle Entsorgungsstationen entleert werden, wie es sie beispielsweise an Raststätten oder Campingplätzen gibt. Das Abwasser darf nicht einfach in den Gully gekippt werden – das verbietet die Straßenverkehrsordnung.

Parken auf der Straße vor dem Haus

Doch wo lassen sich der Campervan oder das Wohnmobil parken, wenn die Reise zu Ende ist? Laut Tüv Süd dürfen Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen unbegrenzt lange stehen bleiben. Jedenfalls dann, wenn sie zugelassen sind und weniger als 7,5 Tonnen wiegen.

Halbseitiges Parken auf dem Gehweg geht nur dort, wo Schilder darauf hinweisen – und nur mit einem Gesamtgewicht von maximal 2,8 Tonnen. Abgekoppelte Anhänger und Wohnwägen dagegen dürfen nur bis zu zwei Wochen lang auf öffentlichen Parkplätzen oder an der Straße stehen.

Weitere Infos zu Stellplätzen im Netz und per App

Im Internet gibt es auf verschiedenen Seiten einen Überblick über offizielle Wohnmobil-Stellplätze, etwa unter www.stellplatz.info oder unter www.promobil.de/stellplaetze oder unter www.stellplatzfuehrer.de. Einen Überblick in Buchform bietet der ADAC-Stellplatzführer.

Auch via App kann man inzwischen nach Stellplätzen und Übernachtungsmöglichkeiten suchen, teils europaweit – etwa mit dem „Stellplatz-Radar“ von pro mobil oder mit „womo-stellplatz.eu“. Die App „park4night“ ist insbesondere bei Van-Reisenden beliebt, da hier auch geeignete Wanderparkplätze eingetragen werden.