Die Landesregierung hat den Kliniken die Möglichkeit eingeräumt, wieder „Publikumsverkehr“ zuzulassen. Die Rems-Murr-Kliniken wollen das vorerst nicht tun – im Gegensatz zu ihren Mitstreitern in der Region.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Rems-Murr-Kreis -

 

Seit dem 16. März gilt in den Kliniken des Landes wegen der Corona-Pandemie ein genereller Besuchsstopp. An diesem Montag hat die Landesregierung ihre entsprechende Verordnung aufgehoben. Während die meisten Hospitäler wieder „Publikum“ an den Krankenbetten zulassen wollen, soll es an den Rems-Murr-Kliniken – mit Ausnahmen – vorerst bei der bisherigen Krisenregelung bleiben. Der Besucherstopp sei eine wichtige Maßnahme, um die Patienten, die oft ein hohes Risiko für schwerste Krankheitsverläufe hätten, aber auch die Krankenhausmitarbeiter vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, sagt der Geschäftsführer der Rems-Murr-Kliniken, Marc Nickel: „Bevor wir über die Umsetzung von Lockerungen sprechen können, müssen wir zunächst ein umsichtiges Konzept entwickeln, wie die vorgeschlagene Besucherregelung mit dem bestmöglichen Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter zu vereinbaren ist.“

Ludwigsburg: individuell unterschiedlich

Daran ist an anderen Kliniken noch am Montag mit Hochdruck gefeilt worden. Im Klinikum Esslingen etwa war dafür am Nachmittag noch mal eigens eine Konferenz anberaumt worden. Das teilte eine Unternehmenssprecherin am Vormittag auf Nachfrage mit. Ein Ergebnis hingegen lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Auch die Regionale Kliniken Holding (RKH) hat am Montag lange beraten. Kein Wunder, schließlich habe man sich laut dem Unternehmenssprecher Alexander Tsongas jedes der Häuser in den Landkreisen Ludwigsburg, Enzkreis und Karlsruhe einzeln angeschaut, um zu ergründen, wie dort jeweils individuell Lockerungen umgesetzt werden könnten. Eine pauschale, einheitliche Regelung sei nicht sinnvoll, betont Tsongas und lässt durchblicken, dass der pauschale Erlass der Landesregierung vor Ort zu großen Problemen führe. In der überschaubaren orthopädischen Klinik in Markgröningen, in der man keine Akutpatienten versorgen müsse, könne eine Besucherregelung durchaus genau geplant werden. Dort gelte auch jetzt die Regel: Jeder Patient definiert zwei Besucher, von denen einer pro Tag ans Krankenbett gelassen wird. „Das ist bei einem Riesenhaus wie dem Klinikum Ludwigsburg mit seinen 1000 Betten und 60 000 Akutpatienten jährlich hingegen nicht möglich“, sagt Tsongas. Schon jetzt stoße man dort wegen der aufwendigen Einlasskontrollen an den sogenannten Checkpoints bisweilen an Grenzen des Machbaren. Über die Lösung ist deshalb am Montag im RKH noch mal gerungen worden. Auch hier stand das Ergebnis zum Redaktionsschluss nicht fest.

Stuttgart: Ab fünf Tagen Verweildauer

In Stuttgart hingegen haben sich die dortigen Krankenhäuser über die Trägergrenzen hinaus schon vorab auf eine einheitliche Regelung geeinigt. Dort ist täglich ein bis zu einstündiger Besuch von einer Person pro Patient möglich, wenn der stationäre Aufenthalt eine geplante Verweildauer von fünf Tagen übersteigt. Die Patienten müssen den Krankenhäusern vor ihrer stationären Aufnahme die potenziellen Besucher benennen.

Böblingen: Kontaktformular als Voraussetzung

Der Böblinger Klinikverbund Südwest, in dem ebenfalls seit Montag bereits eingeschränkte ähnliche Regelungen wie in Stuttgart gelten, verlangt von jedem Besucher, dass er ein Formular ausfüllt, in dem neben Kontaktdaten auch mögliche Symptome abgefragt werden.

Auch in den Rems-Murr-Kliniken will man sich Besuchern nicht gänzlich verschließen. Doch statt einer generellen Öffnung setze man laut Geschäftsführer Nickel auf einen Dialog mit den Angehörigen, um so in besonderen Fällen Ausnahmen zu ermöglichen – etwa bei lebensbedrohlichen Erkrankungen des Patienten oder beim Abschied von Sterbenden. Solange es aber keine gesicherten Erkenntnisse gebe, wie lange symptomlose Träger von Coronaviren noch infektiös für ihre Umgebung seien, halte man im Grundsatz lieber an dem Besucherstopp fest – wie Nickel betont zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern.