Weil sie illegale Waffen ihres verstorbenen Mannes abgeben will, fährt eine Frau aus Weinstadt mit den Pistolen zur Polizei. Warum sie deswegen selbst eine Anzeige kassiert, lesen Sie hier.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Rems-Murr-Kreis - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – dies musste auch eine Frau aus Weinstadt erfahren, als sie wohlmeinend zur Polizeistation fuhr, um eine Angelegenheit zu klären. Nach dem Tod ihres Mannes sah sie sich mit Erbstücken konfrontiert, die sie loswerden wollte: In den Hinterlassenschaften ihres verstorbenen Gatten sah sie sich mit teils waffenscheinpflichtigen Waffen konfrontiert. Neben einer scharfen Pistole fand sie eine Schreckschuss- und eine Luftpistole im Nachlass.

 

Um diese Sache gesetzeskonform zu klären, packte sie die Waffen ein und fuhr zur nächsten Polizeidienststelle, um die Pistolen abzugeben – und kassierte dort prompt selbst eine Anzeige. Das Problem: auch die Fahrt vom Wohnort zu der Dienststelle, um die Waffen abzugeben, war das Führen einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Und dafür braucht man eine Genehmigung, welche die wohlmeinende Frau aber nicht hatte. „Auch mit einem Waffenschein gibt es strenge Vorschriften, auf welche Weise eine Waffe transportiert werden darf“, erklärt der Polizeisprecher Robert Kreidler.

Der richtige Weg: Ein Anruf bei den Behörden

Dass nach dem Tod eines Menschen oder bei Haushaltsauflösungen Waffen auftauchen, sei im Übrigen gar keine Seltenheit. „In sehr viele Fällen stellt sich dann heraus, dass die verstorbenen Besitzer gar keine Erlaubnis für die Waffen hatten“, sagt Kreidler. Wie viele solcher illegaler Waffen derzeit im Rems-Murr-Kreis sind, lasse sich jedoch nicht beantworten.

Auch Transportfahrten wie jene der Frau aus Weinstadt kommen laut Kreidler immer wieder vor. „Wir wollen darüber aufklären, dass das der falsche Weg ist“, sagt Kreidler. Die Polizei appelliert daher dringend, in solchen Fällen die Waffen nicht selbst zur Polizei zu bringen, sondern bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt anzurufen und den Fund zu melden. „Wir schicken dann eine Streife vorbei.“

Sogar Verstorbene bekommen eine Anzeige

Übrigens bekommen selbst Tote eine Anzeige von der Polizei, wenn sich herausstellt, dass sie zu Lebzeiten eine illegale Waffe besessen haben. So viel Ordnung muss sein. „Wir fertigen dann im Nachhinein eine Anzeige gegen den Verstorbenen, und die Sache wird dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“ Ob der Frau aus Weinstadt nun eine Strafe droht, ist unklar – darüber muss die Staatsanwaltschaft noch entscheiden.