Der neue Stufenplan der Landesregierung sieht endlich Öffnungsschritte für die Gastronomie vor. Doch welche Regeln müssen Besucher jetzt beim Restaurantbesuch beachten? Eine Übersicht.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Neufassung der Corona-Verordnung vom 14.05.2021 beinhaltet einen Drei-Stufen-Plan für die schrittweise Rückkehr aus dem Lockdown. Aus diesem Grund ist es nun auch der Gastronomie in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder gestattet, unter gewissen Auflagen die Innen- und Außenbereiche zu öffnen. Die Verunsicherung bei den Bürgern ist aber noch groß. Schließlich gelten nicht nur strenge Vorschriften für die Betreiber der Restaurants, sondern auch für die Gäste. Wir haben alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Ab wann dürfen die Restaurants öffnen?

In Baden-Württemberg ist die Öffnung der Gastronomie an die 7-Tage-Inzidenz in den Land- und Stadtkreisen gekoppelt. Unterschreitet ein Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die kritische Marke von 100, so dürfen gewisse Bereiche wie die Gastronomie unter Auflagen wieder öffnen. Die Unterschreitung muss zunächst von den zuständigen Behörden bekannt gegeben werden. Am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung können die Restaurants dann wieder öffnen. Eine anschauliche Übersicht zu dem Öffnungsplan bietet dieses PDF der Landesregierung.

Was brauche ich für den Restaurantbesuch?

Wer ins Restaurant oder in die Kneipe will, muss eine der drei folgenden Kriterien erfüllen:
 

Reicht ein Selbsttest für den Restaurantbesuch?

Nein, ein selbstdurchgeführter Selbsttest reicht nicht aus. Ein negatives Ergebnis kann auch nicht im Nachhinein von einer offiziellen Teststelle beglaubigt werden. Der Antigen- oder Schnelltest muss von geschultem Personal ausgeführt oder überwacht und das Ergebnis anschließend bestätigt werden. Ein solcher Test kann bei offiziellen Teststellen oder aber direkt beim Restaurant durchgeführt werden, sofern dieses über geschultes Personal verfügt und die Testung anbietet. Auch bescheinigte Testnachweise von Arbeitgebern oder Schulen werden akzeptiert.

Wie lange ist ein Schnelltest gültig?

Das negative Ergebnis eines Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber „Wie lange ist ein Schnelltest gültig?“.

Welche Regeln gelten im Restaurant?

Die Restaurantbetreiber müssen auch weiterhin die Kontaktdaten der Gäste erfassen. Darüber hinaus müssen im Innenbereich pro Gast 2,5 m² zur Verfügung stehen und die Tische mit einem Abstand von mindestens 1,5 m platziert werden. Im Außenbereich sind die AHA-Regeln einzuhalten. Darüber hinaus gelten weiterhin die Maskenpflicht und die jeweiligen Kontaktbeschränkungen. Wie viele Personen sich in Baden-Württemberg im Moment treffen dürfen, lesen Sie hier.

Muss man reservieren?

Grundsätzlich ist keine Reservierung notwendig. Mit dem entsprechenden Nachweis ist auch ein Spontanbesuch im Restaurant möglich. Aufgrund der Platzbeschränkungen kann es aber gerade in den Innenräumen schnell voll werden. Insofern kann sich eine Reservierung lohnen.

Wie lange dürfen die Restaurants geöffnet haben?

In Öffnungsschritt 1 dürfen die Betriebe von 6 bis 21 Uhr öffnen. Bleiben die Inzidenzwerte weiterhin stabil unter 100 und sind im Fallen begriffen, darf im zweiten Öffnungsschritt bis 22 Uhr offenbleiben. Dieser kann frühestens 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 erfolgen.

Kann ich mit der Luca-App einchecken?

Das hängt zum einen davon, ob das für den Landkreis zuständige Gesundheitsamt bereits mit den Betreibern von Luca kooperiert, und zum anderen davon, ob das jeweilige Restaurant sich dort registriert hat. Sollte dies der Fall sein, kann bequem über die App eingecheckt werden.

Lesen Sie auch: Braucht man für den Friseurbesuch noch einen Test?