Selbst wer die Rettungsgasse zu kennen glaubt, macht oft nicht alles richtig. Guido Wenzel und Gerhard Fuchs vom DRK kennen die bekannten Irrtümer:

 

Zäh fließend: Eine Rettungsgasse muss nicht erst gebildet werden, wenn der Verkehr wirklich still steht, sondern bereits bei zäh fließendem Verkehr. Diese Regel gilt grundsätzlich immer, selbst wenn kein Unfall passiert ist. Ein Grund: Wenn ein Rettungswagen einen Patienten etwa von einem Krankenhaus in ein anderes bringen muss, muss er genauso schnell durch den Verkehr kommen.

Standspur: Ein Standstreifen längs der Autobahn ist kein Ersatz für eine Rettungsgasse. Zwar gibt es Länder, in denen es eine Rettungsgasse nur da braucht, wo es keine Standspur gibt. Für Deutschland gilt das nicht. Autofahrer dürfen diese Spur indes nur befahren, wenn die Polizei dies ausdrücklich erlaubt oder wenn das Bilden der Rettungsgasse sonst nicht möglich wäre.

Baustellen: Zusätzliche Spuren in einem Baustellenbereich auf der Autobahn sind nur zum Überholen gedacht. Stockt der Verkehr, müsste auch hier, wenn nicht genügend Platz für eine Gasse ist, eine Spur für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Bundesstraßen: Rettungsgassen sind nicht nur auf der Autobahn Pflicht, sondern ebenso auf Bundesstraßen. Führt nur eine Spur in jede Richtung, müssen im Staufall alle Autos möglichst weit rechts stehen, damit der Rettungswagen oder die Feuerwehr in der Mitte der Straße fahren können.

Auf der anderen Seite steht eine große Unwissenheit der Autofahrer. „In der Ausbildung kommt das viel zu kurz“, bedauert Guido Wenzel. Die Inhalte für den theoretischen Unterricht würden immer weiter reduziert. Hinzu kommt der Transitverkehr. Fahrer aus dem Ausland kennen die Vorschriften zum Teil schlicht nicht. „In anderen Ländern gelten andere Regeln“, erklärt Wenzel. Und eine Durchsage im Radio in deutscher Sprache nutze bei diesen Fahrern leider nicht viel.

Blick über den Tellerrand

„Andere Bundesländer haben uns da einiges voraus“, sagt Fuchs. „In Bayern etwa hängen Transparente, die auf die Rettungsgasse hinweisen, so etwas gibt es auch in Österreich und in Italien.“ Österreich sei hier ein Vorreiter gewesen. Gerade im Hinblick auf ausländische Fahrer seien die Plakate auch in englischer Sprache, die Rettungsgasse ist visualisiert.

Ganz unabhängig vom menschlichen Faktor bildet der zunehmende Verkehr ein immer größeres Problem. „Die B 464 ist zum Beispiel komplett überfordert, das spiegelt sich dann auch im Bilden der Rettungsgasse“, sagt Guido Wenzel. Wenn die Straßen dann noch relativ schmal sind und nur wenig Platz zum Ausweichen ist – wie auf der B 464 –, dann ist für die Rettungsleute oft gar kein Durchkommen mehr, weil die Autofahrer erst gar keinen ausreichenden Abstand lassen. „Bei zäh fließendem Verkehr kleben die Autos so sehr aufeinander, die kommen gar nicht mehr weit genug rechts ran“, hat Gerhard Fuchs die Erfahrung gemacht.

Das A und O in den Augen von Guido Wenzel und Gerhard Fuchs ist deshalb ein Umdenken in den Köpfen der Menschen. Initiativen wie der regelmäßige Hinweis auf die Rettungsgasse im Radio unterstützen sie deshalb sehr. Dabei nimmt sich das DRK auch selbst in die Pflicht. „Wir gehen zum Beispiel an die Schulen und bilden Juniorhelfer für den Schulsanitätsdienst aus“, erklärt Fuchs. „So können wir auf die Kinder einwirken, dass sie das gesamte System einmal kennenlernen.“ Von Weil der Stadt bis Weissach ist das DRK mit solchen AGs an fast jeder Schule vertreten. „Wir sind der einzige Kreisverband, der eine Vollzeitstelle bereithält, um mit Kindern und Schulen zusammenzuarbeiten.“

Von Stau bis Standspur: Die häufigsten Irrtümer

Selbst wer die Rettungsgasse zu kennen glaubt, macht oft nicht alles richtig. Guido Wenzel und Gerhard Fuchs vom DRK kennen die bekannten Irrtümer:

Zäh fließend: Eine Rettungsgasse muss nicht erst gebildet werden, wenn der Verkehr wirklich still steht, sondern bereits bei zäh fließendem Verkehr. Diese Regel gilt grundsätzlich immer, selbst wenn kein Unfall passiert ist. Ein Grund: Wenn ein Rettungswagen einen Patienten etwa von einem Krankenhaus in ein anderes bringen muss, muss er genauso schnell durch den Verkehr kommen.

Standspur: Ein Standstreifen längs der Autobahn ist kein Ersatz für eine Rettungsgasse. Zwar gibt es Länder, in denen es eine Rettungsgasse nur da braucht, wo es keine Standspur gibt. Für Deutschland gilt das nicht. Autofahrer dürfen diese Spur indes nur befahren, wenn die Polizei dies ausdrücklich erlaubt oder wenn das Bilden der Rettungsgasse sonst nicht möglich wäre.

Baustellen: Zusätzliche Spuren in einem Baustellenbereich auf der Autobahn sind nur zum Überholen gedacht. Stockt der Verkehr, müsste auch hier, wenn nicht genügend Platz für eine Gasse ist, eine Spur für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Bundesstraßen: Rettungsgassen sind nicht nur auf der Autobahn Pflicht, sondern ebenso auf Bundesstraßen. Führt nur eine Spur in jede Richtung, müssen im Staufall alle Autos möglichst weit rechts stehen, damit der Rettungswagen oder die Feuerwehr in der Mitte der Straße fahren können.