Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, gefährdet das Leben von Verletzten. Nach einem Unfall bei Karlsruhe wird es jetzt teuer: Die Polizei bittet mehr als 100 Autofahrer zur Kasse. Im Interview schildert Hauptkommissar Jens Schmittner seine Eindrücke.

Karlsruhe - Nach einem schweren Unfall auf der Autobahn 5 in der Nähe von Bruchsal (Kreis Karlsruhe) hat die Polizei gegen Fahrer durchgegriffen, die keine Rettungsgasse gebildet hatten. Mehr als 100 Frauen und Männer werden zusammen etwa 23 000 Euro Bußgeld zahlen müssen, teilte die Polizei mit. Am Donnerstagmittag war der 47 Jahre alte Fahrer eines Lastwagens an einem Stauende auf einen anderen Laster aufgefahren, wurde schwer verletzt in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste befreit werden. Aufgrund der Vollsperrung bildete sich hinter der Unfallstelle ein Stau von zeitweise gut 20 Kilometern Länge. Auf der Gegenfahrbahn entstand laut der Polizei ein Stau von etwa zwei Kilometern Länge durch Schaulustige. Hauptkommissar Jens Schmittner von der Autobahnpolizei Karlsruhe schildert seine Eindrücke von dem Einsatz.

 

Jens Schmittner Foto: Stefan Jehle
Herr Schmittner, was war da los?

Es ist eigentlich immer wieder die gleiche Problematik: die Fahrer bilden bei Staulage infolge eines Unfalls keine Rettungsgasse. Wir hatten einen Streckenbereich von etwa fünf Kilometern überwacht. Da standen natürlich tausende von Fahrzeugen im Stau, die vorschriftsmäßig eine Rettungsgasse bildeten. Es gab aber auch zahlreiche Fahrer, die verhinderten, dass ein Rettungsfahrzeug rechtzeitig ankommt.

Wie lange war der Stau auf der Autobahn 5?

Der Stau begann etwa vier Kilometer südlich von Bruchsal. Wir hatten mit der Überwachung gegen 14.45 Uhr begonnen. Zu einem späteren Zeitpunkt war das Stauende bei der Anschlussstelle Karlsruhe Mitte – das waren dann 16 bis 17 Kilometer Rückstau.

Welche Verstöße gab es hauptsächlich?

Die überwiegende Anzahl der Verstöße zählt zum Grundtatbestand, keine ausreichende Rettungsgasse gebildet zu haben. Dafür ist ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte vorgesehen. Hinzu kamen einige wenige Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer dann wirklich so in der eigentlichen Rettungsgasse drin standen, dass kein Rettungsfahrzeug durchfahren konnte. Solche Verstöße waren am Donnerstag auf der A5 auch dabei. Das ist dann die klassische Behinderung der Einsatzfahrzeuge. Das wird geahndet mit einem Bußgeld von 240 Euro, ebenfalls zwei Punkten – und dazu kommt das einmonatige Fahrverbot.

Wie viele Überwachungsaktionen gab es 2018 ?

Seit der Auftaktveranstaltung im Februar 2018 hatten wir bei unserer Dienststelle 15 Einzelaktionen. Alle Verstöße, die wir zur Anzeige gebracht haben, summieren sich auf 380 000 Euro Bußgelder. Dabei waren rund 100 Fälle, die auch mit Fahrverboten geahndet werden – und etwa 1550 Verstöße gegen das Gebot zur Bildung einer Rettungsgasse.

Wie ist Ihr Resümee?

Allen Erfolgen zum Trotz, die Aufgabe bleibt für uns ernüchternd. Oft ist es so: sobald wir mit dem Kontrollfahrzeug durch sind, schließt sich die Gasse wieder.