Wie lange behält ein Rezept vom Arzt Gültigkeit? Was bedeuten die unterschiedlichen Rezeptfarben? Und welche Besonderheiten gibt es bei Privatrezepten? Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Katrin Jokic

Ihr Arzt kann Ihnen Medikamente und Hilfsmittel verschreiben oder empfehlen – es gibt viele verschiedene Szenarien, Arzneien und ebenso viele verschiedene Rezeptarten. Doch wie lange haben die entsprechenden Rezepte Gültigkeit? Wir geben einen Überblick.

 

Das Kassenrezept (rosa/rot)

Dieses Rezept halten gesetzliche Versicherte vermutlich am häufigsten in der Hand. Das Kassenrezept ist in den meisten Fällen einen Monat (30 Tage) lang gültig. Wenn das Rezept also beispielsweise am 15. April ausgestellt wurde, können Sie es bis zum 15. Mai einlösen.

Bei Hilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen und Bandagen verkürzt sich die Gültigkeit des Rezepts. Diese Kassenrezepte sind lediglich 28 Tage lang gültig. Bei Ausstellungsdatum am 15. April, ist das Rezept für Hilfsmittel gültig bis zum 13. Mai.

Wenn Sie die Frist von 30 bzw. 28 Tagen verpasst haben, können Sie das Rezept allerdings noch 2 weitere Monate lang als Privatrezept einlösen, das heißt, Sie tragen die Kosten dann selbst. In unserem Beispiel können Sie Ihr rosa Kassenrezept also zwischen dem 16. Mai und 15. Juli auf eigene Kosten einlösen.

Ausnahmen gelten bei bestimmten Wirkstoffen (Retinoiden). So ein Rezept ist lediglich 6 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. In unserem Beispiel müsste das Rezept also spätestens am 21. Mai eingelöst werden. Die Gültigkeit dieser Rezepte verlängert sich nicht als Privatrezept.

Das Privatrezept (meistens blau)

Rezepte für Privatversicherte müssen keine bestimmte Form aufweisen, in vielen Fällen sind sie aber blau. In der Regel sind diese Rezepte 3 Monate lang gültig. Ein am 15. April ausgestelltes Privatrezept behält also bis zum 15. Juli seine Gültigkeit.

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie einen Notlagentarif Ihrer privaten Versicherung nutzen. Dann ist das Privatrezept lediglich 10 Tage lang gültig. Bezogen auf unser Beispiel ist das Rezept bis zum 25. April gültig.

Das BtM-Rezept (gelb)

Wer stark wirksame Substanzen benötigt, die unter das Betäubungsmittelrecht fallen (z.B. Opioide), bekommt vom Arzt ein gelbes Rezept ausgestellt. Dieses ist 7 Tage lang gültig, das heißt bis zum 22. April, wenn es, wie in unserem Beispiel, am 15. April ausgestellt wurde.

Das T-Rezept (weiß)

Die Arzneistoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid sind fruchtschädigend und unterliegen daher strengen Auflagen. Für sie gibt es deswegen das spezielle, weiße T-Rezept. Oftmals müssen die entsprechenden Medikamente erst bestellt werden, daher sollten Sie das Rezept so schnell wie möglich in die Apotheke bringen. Denn das Rezept ist lediglich 6 Tage gültig, das heißt bei Ausstellung am 15. April, läuft das Rezept mit dem 21. April ab.

Das Entlassrezept (rosa/rot)

Das Entlassrezept sieht dem gewöhnlichen Kassenrezept sehr ähnlich. Ausgestellt wird es aber nur für Patienten, die von einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden. Das Entlassrezept ist 3 Werktage lang gültig (inklusive Ausstellungstag) und dient lediglich der Überbrückung bis zur weiteren Behandlung durch den Haus- oder Facharzt.

Wird Ihnen das Rezept an einem Montag ausgestellt, ist es bis einschließlich Mittwoch gültig. Erhalten Sie das Rezept am Freitag, können Sie es noch am darauffolgenden Montag in der Apotheke oder im Sanitätshaus einlösen.

Hinweis: Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Gültigkeit von Entlassrezepten auf 6 Werktage verlängert.

Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Mittel (grün)

Manchmal verordnen Ärzte auch nicht verschreibungspflichte Arzneimittel oder Präparate, zum Beispiel Vitamine oder homöopathische Mittel. Im Prinzip können Sie diese Mittel auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Das grüne Rezept dient dabei aber nicht nur als Gedankenstütze, denn viele gesetzliche Krankenkasse erstatten auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Mittel ganz oder teilweise. Unter Umständen können Sie diese Kosten auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Da Sie zum Kauf der Produkte eigentlich kein Rezept benötigen, ist das grüne Rezept unbegrenzt gültig. Falls Sie das Rezept jedoch bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, informieren Sie sich, ob es dafür eine Frist gibt.

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