200 Exemplare der seltenen Mopsfledermaus haben in zwei Tunnels der Sauschwänzlebahn im Südschwarzwald ein Winterquartier gefunden. Die Museumsbahn deshalb zu sperren, sei aber nicht in Ordnung, hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof festgestellt.

Mannheim/Blumberg - Die winterliche Zwangspause für die Sauschwänzlebahn zum Schutz seltener Fledermäuse ist rechtswidrig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einem Eilantrag der Betreiberin der Museumsbahn stattgegeben und eine naturschutzrechtliche Beschränkung des Schwarzwald-Baar-Kreises außer Vollzug gesetzt. Vor zwei Jahren hatte das Landratsamt den Betrieb der Museumsbahn, die in mehreren Schleifen, Kehren und Tunnels von Blumberg-Zollhaus nach Weizen (Kreis Waldshut) fährt, von November bis März untersagt. Der Grund: 200 Mopsfledermäuse hatten in zwei Tunnels ihr Winterquartier bezogen.

 

Landratsamt nicht zuständig

„Es ist schade, dass das Gericht keine Aussage zur Sache macht“, kritisierte der Umweltdezernent des Kreises, Joachim Gwinner. Die Richter hatten erklärt, nicht das Landratsamt, sondern nur das Regierungspräsidium, das 1978 auch den Planfeststellungsbeschluss für die Museumsbahn erlassen hatte, sei formal zuständig. Er erwarte, dass nun die Freiburger Behörde tätig werde, sagte Gwinner. Das Regierungspräsidium selbst äußerte sich nicht.

Was wird aus der Mopsfledermaus?

Die Tunnels der Sauschwänzlebahn gelten als bundesweit zweigrößte Überwinterungsstätte der Mopsfledermaus. Ob der Dampfzugbetrieb die Tiere aber wirklich störe, sei nicht erwiesen, sagte der Betriebsleiter der Museumsbahn, Christian Brinkmann. Sonst hätte sich die Population über zehn Jahre ja nicht so gut entwickelt. „Wir würden uns jetzt gerne mit den Naturschutzbehörden zusammensetzen, um nach einer Lösung zu suchen“, sagte Brinkmann. Die Sauschwänzlebahn befördert jährlich an 130 Betriebstagen knapp 120 000 Fahrgäste und zählt damit zu den wichtigsten Touristenattraktionen im Südschwarzwald. (Az. 5 S 1984/15)