Aus Sicht des TSV Musberg ist mit dem Urteil des Landgerichts im Ringerstreit ein Stück Gerechtigkeit eingetreten. Der KSV Musberg ist vom Ergebnis enttäuscht. Beide Parteien könnten nun in Berufung gehen.

Musberg - Ein Kartenhaus aus Lügen hätten die Musberger Ringer in den vergangenen zehn Jahren aufgebaut, sagt der TSV-Vorsitzende Joachim Beckmann. Dieses Kartenhaus habe der Richter am Landgericht Stuttgart mit seinem Urteil jüngst zum Einsturz gebracht. „Der TSV Musberg fühlt sich durch das Urteil bestätigt“, sagt Beckmann.

 

Vor gut zwei Wochen hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass der KSV Musberg dem TSV Musberg 14 980 Euro zahlen muss. Grund sind zahlreiche Wechsel von Ringern zum KSV, für die der TSV als abgebender Verein eine Ablösesumme hätte bekommen müssen.

TSV sieht sich bestätigt

Andreas Stäbler, der KSV-Vorsitzende, ist von dem Urteil enttäuscht. „Wir sind immer noch der Ansicht, dass es die Ringerabteilung im TSV nicht mehr gibt“, sagt er. Wäre die Abteilung offiziell aufgelöst gewesen, hätten die Wechsel der Sportler laut der Finanzordnung des Deutschen Ringerbunds kostenlos sein dürfen. Denn die Summe, die bei einem Wechsel an den alten Verein gezahlt wird, soll nicht dem Gesamtverein, sondern der jeweiligen Sportart, der der wechselnde Sportler angehört, zugute kommen – als eine Art Nachwuchsförderung. „Wenn sich jemand in Musberg ein bisschen auskennt, weiß er, dass es beim TSV keine Ringer mehr gibt“, sagt Andreas Stäbler, „und das ist das, was uns brutal stört. Weil das Geld, wenn man wechselt, eigentlich in dem Sport bleiben sollte“.

Joachim Beckmann sieht sich derweil im Urteil des Landgerichts bestätigt. Als Vertreter des TSV hatte er den KSV ursprünglich auf gut 17 000 Euro verklagt. Der Richter zog von dieser Summe die Wechselgebühren für vier Jugendringer ab, über deren Wechsel keine Unterlagen vorliegen. Zudem muss der KSV dem TSV nicht die Gebühren für den Trainingsraum erstatten, den die Ringer regelmäßig genutzt haben. Es bleiben die knapp 15 000 Euro, die der KSV nun aufbringen muss. „Es ist schon mehr als traurig, dass ein Landgericht den Ringern aufzeigen muss, dass sich auch in einem Sportverein die Mitglieder nicht nur an geltendes Recht, sondern auch an Satzung und Ordnungen halten müssen“, sagt Joachim Beckmann.

Beide Vereine können Berufung einlegen

Gegen das Urteil können die beiden Vereine Berufung einlegen. Der TSV sei derzeit in einem Prozess der Analyse und Abwägung, sagt Joachim Beckmann dazu. Auch der KSV will sich Zeit lassen, bevor er eine Entscheidung trifft. „Wir müssen mal schauen, was jetzt für den Verein das Beste ist“, sagt Andreas Stäbler, „ob es sich lohnt, weiter zu gehen, oder ob es besser ist, wenn jetzt endlich Ruhe in das Thema kommt“.

Nach derzeitigem Stand kämen für den KSV auf die 14 980 Euro noch ein Großteil der Gerichtskosten obendrauf. „Für jeden Verein, der für den Sport und gemeinnützig unterwegs ist, ist das viel Geld“, sagt Stäbler. „Geld, das wir eigentlich dem Sport zukommen lassen wollen.“ Egal ob sich der KSV für eine Berufung entscheidet oder nicht: Der Verein werde nun nach vorne schauen und an den Sport glauben. „Es ist immer noch eine Randsportart, die es sowieso schwer hat“, sagt Stäbler.