In der Flüchtlingspolitik der Schulen mangelt es bundesweit an Personal und Kompetenzen. Die Robert Bosch Expertenkommission will Wege zu einer besseren Eingliederung aufzeigen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die Bildung ist die wichtigste Kompetenz der Länder. Das daraus resultierende Durcheinander an Gesetzen und Verordnungen erweist sich angesichts des Flüchtlingsandrangs als Hemmschuh einer zügigen Integration. Einheitliche Maßstäbe könnten helfen, die jungen Migranten rascher in Kitas, Schulen und Ausbildung einzugliedern. Zum Beispiel müsste der Zugang zu frühkindlicher Bildung bundesweit intensiviert werden – spätestens drei Monate nach Antragstellung sollte in allen Ländern die Schulpflicht einsetzen. Zuvor solle überall systematisch der Sprachstand der Vierjährigen bei einer Schulfähigkeitsprüfung ermittelt werden. Vielfach mangelt es an Personal, an Platz und spezifischen Angeboten.

 

Erarbeitet wurde der kritische Sachstandsbericht von einem hochkarätigen, zehnköpfigen Gremium aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Auf Initiative der Robert Bosch Stiftung ordnet die Kommission seit März 2015 das bildungspolitische Dickicht und erarbeitet neue Wege der Flüchtlingspolitik. Den Vorsitz hat CDU-Vize Armin Laschet. Am Donnerstag hat sie das zweite Dossier „Zugang zu Bildungseinrichtungen“ veröffentlicht. Mit dem ersten Dossier wurden im November Optionen zur besseren Sprachvermittlung aufgezeigt. Weitere Publikationen zu Wohnen und Gesundheit sollen folgen – im Frühjahr dann ein Abschlussbericht. Die parteipolitisch unabhängige Robert Bosch Kommission, der auch die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney angehört, stützt sich auf wissenschaftliche Gutachten und Berichte von Praktikern.

Grün-Rot hat die Lage schon verbessert

Die Landesregierung in Stuttgart betont, schon jetzt viel Geld in Bildungsangebote zu investieren. So ist die Zahl der Vorbereitungsklassen in den Regelschulen auf derzeit 1788 angehoben worden – sie werden von 23 917 Schülern besucht. In den Berufsschulen gibt es 374 Klassen mit 5819 Jugendlichen. Nach 563 neuen Lehrerstellen zu diesem Schuljahr wurden mit dem Nachtragshaushalt noch einmal 600 weitere Stellen geschaffen.

Generell besteht im Südwesten sechs Monate nach dem Zuzug eine Schulpflicht. In Bayern setzt diese nach drei Monaten ein – in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist sie gar nicht gesetzlich verankert. Nur Berlin, Bremen, Hamburg und drei weitere Länder gewähren den Zugang zur Bildung sofort nach der Registrierung. Prinzipiell gebe es dieses Recht auch in Baden-Württemberg, wendet das Kultusministerium gegenüber der StZ ein. Wer sich das zutraue, könne früher gehen – traumatisierte Kinder können sich Zeit lassen. Am 15. Januar startet hier eine automatisierte „bildungsbiografische Ersterfassung“, wonach die zuständigen Schulen sofort Kenntnis von neuen Kindern samt ihrer Vorbildung in den Anschlussunterkünften ihres Bereichs erhalten.