Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen Hells Angels und Bandidos gemeinsam erwirken, ihre Kutten wieder tragen zu dürfen. Aber ist dem Rocker-Frieden auch zu trauen oder alles nur ein Spiel?

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart/Karlsruhe - Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Hells Angels und die Bandidos in Deutschland die Hände schütteln. 2010 schlossen der einflussreiche Hannoveraner Hells-Angels-Boss Frank Hanebuth und Peter Maczollek, der damalige Deutschlandchef der Bandidos, in einer Hannover Anwaltskanzlei Frieden. Bilder, die sich heute wiederholen: Die Stuttgarter Hells Angels und Vertreter der Bandidos aus Gelsenkirchen haben am Montag gemeinsam eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, setzen sich gemeinsam medienwirksam in Szene. Der Grund: Seit März 2017 ist es den Rockern verboten, ihre Abzeichen zu tragen.

 

Aber ist dem Frieden auch zu trauen oder handelt es sich nur um eine temporäre Allianz, bis der juristische Streit um die Rockerkutten ausgefochten ist? Beim Friedensschluss in Hannover war der Frieden nur von kurzer Dauer. Die Inszenierung in der Kanzlei, für die zeitweise auch Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) arbeitete, wurde von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Augenwischerei kritisiert, über angebliche kriminelle Aktivitäten der beiden Rockergruppen hinwegzutäuschen.

Für Lutz Schelhorn, den Präsidenten der Stuttgarter Hells Angels, ist es diesmal anders. „Die großen Auseinandersetzungen gehören der Vergangenheit an“, sagt er. Seit November 2017 arbeiteten die beiden Klubs zusammen an der Klage. Es herrsche gegenseitiger Respekt, Schelhorn habe „zuverlässige Leute“ kennengelernt. „In Baden-Württemberg gab es auch nie Probleme zwischen uns“, sagt der Rockerchef.

Die Polizei fand sogar Raketenwerfer

Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg hält sich mit einer Einschätzung der Lage zurück. „Wir kommentieren die aktuellen Vorgänge nicht“, sagt ein Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung.

Anderswo in Europa scheint es dagegen schwer vorstellbar, dass Hells Angels und Bandidos gemeinsame Sachen machen. 2015 drohte der Konflikt der beiden Gruppen in der Niederlande zu eskalieren. Es fielen Schüsse, bei Durchsuchungen entdeckte die Polizei sogar Raketenwerfer.

Aber auch in Deutschland führte die Rivalität der Motorradklubs zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. 2008 wurde am Landgericht Münster ein Fall verhandelt, weil zwei Bandidos ein Mitglied der Hells Angels erschossen hatten. Nach dem ersten Verhandlungstag kam es zu einer Massenschlägerei, an der 40 Personen beteiligt waren. Das Urteil für die Angeklagten lautete: Lebenslange Haft.

Auch in Cottbus oder Hannover lieferten sich Hells Angels immer wieder Scharmützel, die zu Gerichtsprozessen führten. 2009 erschoss ein Anwärter der Hells Angels das Bandidos-Mitglied Rudi Heinz Elten in Duisburg auf offener Straße.

Die Rocker halten das Gesetz für verfassungswidrig

Andererseits: Dass die Welten beider Gruppen so weit doch nicht auseinanderliegen, zeigt beispielsweise ein sogenanntes „Patchover“, das sich 2010 zwischen Hells Angels und Bandidos in Berlin ereignet hatte. Damals lösten sich die Bandidos in Berlin auf und liefen zu den Höllenengeln über. Eingefädelt haben soll die Übernahme Hannovers Hells-Angels-Boss Hanebuth, der sich von 2013 bis 2015 auf Mallorca in Untersuchungshaft befand.

Trotz der bewegten Vorgeschichte beider Rockergruppen sind sie gleichermaßen von der Entscheidung des Bundestags betroffen, das Vereinsgesetz in einigen Grundsätzen zu ändern. Seit einem knappen Jahr gelten der „Death Head“ der Hells Angels und der „Fat Mexican“ der Bandidos als verbotene Symbole. Laut neuer Gesetzesklausel reicht es aus, wenn eine Ortsgruppe der Rocker verboten ist, allen anderen ihre Embleme zu verbieten. Bei den Hells Angels sind das deutschlandweit 13, bei den Bandidos zwei Ortsvereine. Wobei die Verbote teils noch nicht rechtskräftig sind.

Dennoch halten die Anwälte der Rocker die Gesetzesänderung für verfassungswidrig: „Das Kuttenverbot lässt sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen“, sagt der Verfahrensbevollmächtigte, Sönke Gerhold. Die pauschale Vorverurteilung aller größeren Motorradvereinigungen als kriminelle Organisationen entbehre „jeder Grundlage und auch alle sonstigen Vereine muss die Weite des neuen Gesetzes alarmieren.“