Im Prozess um die tödlichen Schüsse in Heidenheim hat der Angeklagte die Schüsse gestanden. Er habe aus Notwehr gehandelt: „Ich habe nicht nachgedacht, ich hatte blanke Angst“, so der 26-Jährige.

Heidenheim/Ellwangen - Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen hat in Ellwangen der Rockerprozess um die tödlichen Schüssen in Heidenheim begonnen. Mehrere Dutzend Mitglieder der verfeindeten Gangs verfolgten den Prozessauftakt vor dem Landgericht Ellwangen am Dienstag. Der 26-jährige Angeklagte stellte die tödlichen Schüsse als Notwehr dar. „Ich habe nicht nachgedacht, ich hatte blanke Angst“, ließ der Mann am Dienstag vor dem Landgericht über seine Verteidigerin mitteilen. Das Mitglied der rockerähnlichen Gruppierung Black Jackets muss sich wegen Mordes verantworten.

 

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Behörden rechnen nach wie vor mit Vergeltungsaktionen. Der 26-Jährige soll zwei Männer der United Tribuns im April vor einem Friseurgeschäft heimtückisch niedergeschossen haben. Das 29 Jahre alte Opfer starb zwei Tage später im Krankenhaus an den Schusswunden. Sein damals 25 Jahre alter Bruder wurde lebensgefährlich verletzt. Zwischen den beiden Straßengangs gibt es seit längerem Streit.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die United Tribuns kurz vor den tödlichen Schüssen ein Chapter in Heidenheim gegründet und den Black Jackets damit die Vorherrschaft in der Stadt an der Brenz streitig gemacht. Auch habe sich der Angeklagte für eine verlorene Schlägerei im November rächen und seine Ehre wiederherstellen wollen.

Er sei bei der Auseinandersetzung im April davon ausgegangen, dass sein Kontrahent zur Waffe greife. Deshalb habe er ihm einfach zuvorkommen wollen, ließ der Angeklagte mitteilen. „Ich habe was Silbernes blitzen sehen, ich dachte würde ich gleich eine Beretta sehen“, hieß es. Ein Befangenheitsantrag seiner Verteidigerin gegen die Richter war zuvor abgelehnt worden.

Zahlreiche Rocker versammelten sich zum Prozessauftakt vor Gericht. Sie wurden von Sicherheitskräften durchsucht und durch getrennte Eingänge in den Verhandlungssaal eskortiert. Kutten und andere Erkennungsmerkmale waren dort verboten. 69 Zeugen und vier Sachverständige sollen insgesamt gehört werden.