Rainer Brosi ist sowohl in den Gemeinde- als auch in den Ortschaftsrat gewählt worden. Letzteres Amt wollte er aus zeitlichen Gründen jedoch ablehnen. Das machen die Gremiumskollegen nicht mit: Sie wiesen seinen Antrag ab.

Sachsenheim - Die Sache an sich war schon kurios, nun ist auch noch eine ungewöhnliche Entscheidung dazu gefallen. Der Ortschaftsrat Hohenhaslach hat am Dienstagabend mit großer Mehrheit beschlossen, seinem wiedergewählten Mitglied Rainer Brosi den Austritt aus dem Gremium zu verwehren. Denn es gebe keinen triftigen Grund für Brosi, sein Amt als Ortschaftsrat abzulehnen, so die Begründung. Wer für ein Amt kandidiere, müsse auch in der Lage sein, dieses auszufüllen, wenn er gewählt werde.

 

Rainer Brosi hatte bei den Kommunalwahlen im Mai für die Grüne Liste Sachsenheim (GLS) sowohl für den Gemeinderat Sachsenheim als auch für den Hohenhaslacher Ortschaftsrat kandidiert – und war in beide Gremien gewählt worden. Damit hatte er angeblich nicht gerechnet. Wäre er sicher gewesen, dass er in den Gemeinderat komme, dann hätte er sich gar nicht für den Ortschaftsrat aufstellen lassen, argumentierte Brosi vor der Abstimmung über seinen Antrag. Denn beide Ämter gleichzeitig seien für ihn als Selbstständigen zeitlich nicht zu stemmen, ohne dass seine Familie darunter leide. Und für ihn selbst sei der Gemeinderat wichtiger.

Brosis Sicht der Dinge kommt nicht gut an

Diese Sicht der Dinge kam nicht gut an. „Man sollte sich vorher überlegen, ob man ein Amt antreten kann oder nicht“, sagt Alfred Xander, der Ortsvorsteher von Hohenhaslach. Natürlich könne immer etwas Unvorhergesehenes passieren, das einen daran hindere, das Amt auszuführen. Aber es sei sehr fraglich, ob das bei Rainer Brosi der Fall sei: Er habe schon wenige Tage nach seiner Wahl gesagt, er könne nicht beide Ämter annehmen. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass sich die beruflichen Gegebenheiten innerhalb so kurzer Zeit so stark verändert hätten. Deshalb habe die Mehrheit des Ortschaftsrates gesagt, die zeitliche Belastung sei kein Hinderungsgrund für den Amtsantritt: Sieben von neun Ortschaftsräten haben gegen Brosis Antrag auf Ablehnung des Amts gestimmt, nur ein Rat unterstützte dessen Ansinnen, einer enthielt sich.

Immerhin gebe es allein in Hohenhaslach noch zwei andere Ortschaftsräte, die ebenfalls noch ein Mandat im Gemeinderat haben – und zumindest einer sei als Selbstständiger auch sehr eingespannt, berichtet Xander. Das sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigten, dass ein Doppelmandat durchaus machbar sei. Zumal die baden-württembergische Gemeindeordnung vorschreibe, dass ein gewählter Gemeinde- oder Ortschaftsrat die Pflicht hat, dieses Amt anzunehmen – sofern ihn nicht triftige Gründe daran hindern.

Bürgermeister lobt Enscheidung des Ortschaftsrates

Horst Fiedler, der Bürgermeister von Sachsenheim, begrüßt die Entscheidung des Hohenhaslacher Ortschaftsrates. Sie entspreche der geltenden Gemeindeordnung, lobt er. Letztlich sei es in einer repräsentativen Demokratie notwendig, dass diejenigen das Amt antreten, die von den Bürgern gewählt wurden. „Das Signal, dass man den Bürgerwillen achtet, ist richtig“, betont Fiedler. Zumal es fatal wäre, wenn dieses Beispiel Schule machte: Wenn man es weiterdenke, dann sei es auf diese Weise möglich, Stimmenfänger für eine Wahl aufzustellen, die gar nicht antreten wollen, und die ihr Mandat dann weitergeben. Im Übrigen halte er nichts von einer Rückfallebene nach dem Motto: wenn der Gemeinderat nicht klappt, dann bin ich immerhin noch Ortschaftsrat.

Rainer Brosi gibt sich geschlagen. „Ich akzeptiere die Entscheidung“, sagt er. Er werde versuchen, zu den Sitzungen des Ortschaftsrats zu kommen – könne aber nicht sagen, ob das klappt. Denn in der Tat habe sich seit der Wahl etwas in seinem privaten Umfeld verändert, aber das sei etwas, über das er nicht öffentlich sprechen könne. Er habe einfach versuchen wollen, die Situation etwas planbarer zu machen – sowohl für sich selbst, als auch für den Ortschaftsrat von Hohenhaslach.