Erlaubt oder nicht? Auch wer unter freiem Himmel Salsa tanzt, muss sich an die Corona-Vorschriften halten. Das zeigt ein Beispiel aus der Innenstadt.

Stuttgart - In den lauen Sommernächten der vergangenen Corona-Wochen ist auf der Terrasse vor dem Eingangsbereich der Neuen Staatsgalerie ein improvisierter Tanztreff entstanden. Offenbar aus Stuttgart und der weiteren Umgebung kamen regelmäßig Menschen zusammen, um Salsa, Rueda und Co zu tanzen. Das hat „besorgte Stuttgarter“ auf den Plan gerufen, die zwar anonym bleiben wollen, aber schwere Vorwürfe erheben.

 

Sie befürchten, dass die Terrasse der Neuen Staatsgalerie zu einem „neuen Corona-Hotspot“ werden könnte, schreiben sie in einer E-Mail, da die Anwesenden „wild durcheinander tanzen“ würden. Und das, während sich die Tanzschulen der Stadt an die strengen Hygieneregeln hielten und Clubs und Tanzlokale weiterhin geschlossen seien, sodass deren Betreiber ums Überleben kämpften. Die Kritiker haben sich an die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart gewandt, mit der Bitte, den „illegalen“ Treffen ein Ende zu bereiten.

Treffen können aufgelöst werden

Aber ist das Tanzen unter freiem Himmel wirklich illegal? Die Corona-Verordnung des Landes legt fest, dass das Tanzen mit „bis zu zehn festen Paaren“ erlaubt ist, es aber auf einer Fläche stattfinden muss, die so bemessen ist, dass pro Person oder Tanzpaar mindestens 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auf der Homepage des Tanzsportverbands Baden-Württemberg e. V. wird dies konkretisiert: Hier heißt es, dass in Gruppen bis zu 20 Personen „die üblichen Trainingssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands“ durchgeführt werden können.

Die Staatsgalerie fällt als Liegenschaft des Landes in die Zuständigkeit des Amtes für Vermögen und Bau in Stuttgart. Dort sei keine Genehmigungsanfrage eingegangen, bestätigt Steffen Baumann, der Specher des Finanzministeriums. Man könne daher nicht sagen, wer die Treffen initiiere und welche Personen daran teilnähmen. „Grundsätzlich müssen alle Personen im öffentlichen Raum die Vorgaben der Corona-Verordnung einhalten, sodass solche Treffen aufgelöst werden können, wenn dies nicht der Fall ist“, betont er.

Deutlich mehr als 20 Personen vor dem Foyer der Staatsgalerie

Das Sozialministerium wiederum teilt mit, dass man sich zu diesem speziellen Fall nicht äußern könne, „da niemand von uns dabei war und die Kontrolle bei den Ortspolizeibehörden und damit der Kommune liegt“. Generell könne man aber mitteilen, „dass sich in der Öffentlichkeit bis zu 20 Personen (ohne die Abstandsregeln) versammeln können“, wie der Sprecher Pascal Murmann sagt. Er mahnt: „Wir appellieren aber immer wieder an die Bevölkerung, weiter vorsichtig zu sein und nicht alles auszureizen, was irgendwie geht. Ein unachtsamer Umgang im Sommer wird sich durch steigende Fallzahlen bitter rächen. Wir alle haben es letztlich in der Hand.“

Das Problem: Vor dem Foyer der Staatsgalerie tanzten bisher deutlich mehr als 20 Menschen miteinander. Das sagen inzwischen sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt. Bei einer Überprüfung vor wenigen Tagen sei festgestellt worden, dass gegen die Corona-Regelung verstoßen worden sei, heißt es bei der Pressestelle der Stadt. Man werde nun den Kontakt zu den Ansprechpartnern suchen und zunächst versuchen, die Teilnehmer zu informieren beziehungsweise über die Regeln aufzuklären. Wenn diese Gespräche nicht zu einer Einsicht führten, dann würden sie in einem zweiten Schritt mit einem Bußgeld belegt.