Bei der Samariterstiftung sieht man das gelockerte Besuchsverbot mit gemischten Gefühlen.

Leonberg - Seit wenigen Tagen sind in den Alten- und Pflegeheimen in Baden-Württemberg trotz Corona wieder Besuche erlaubt. Während bei Bewohnern und deren Angehörigen Freude darüber herrscht, sind Sozialdienstleister und die Pflegekräfte verhalten bis vorsichtig. Denn die Leitung der Alten- und Pflegeheime muss immer noch den Schutz der Hochrisikogruppe als oberstes Ziel haben.

 

Was heißt das für die Häuser der Samariterstiftung? „Es ist definitiv keine einfache Zeit, die Bedrohung ist real. Die Fokussierung auf das Wohl der Menschen bleibt das Maß der Dinge“, sagt Frank Wößner, der Vorstandsvorsitzende der Stiftung. „Die Mitarbeiterschaft rückt noch enger zusammen – natürlich nur symbolisch gesehen, denn ganz praktisch gelten ja die Abstandsregeln“, so Wößner.

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Das ist die Reaktion der Stiftung darauf, dass Bund und Länder nach und nach die Kontaktbeschränkungen für Pflege- und Senioreneinrichtungen sowie für Behinderteneinrichtungen gelockert haben. „Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können, und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden“, beschreibt der baden-württembergische der Sozial-Minister Manfred Lucha (Grüne) die Lage. Er appelliert „an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen“.

„Die Gefahr ist real“

Vor diesem Hintergrund wirbt Wößner um Verständnis. „Die Gefahr für unsere Bewohner und Klienten als Risikogruppen ist real.“ Dadurch entstehe natürlich zusätzlicher Druck auf die Mitarbeiter. „Ich wünsche mir, dass Angehörige und Freunde Verständnis für die Situation aufbringen, den Dialog mit den Verantwortlichen suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umgehen.“ Dazu gehöre auch, zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung nicht jedem Besuchsanliegen zum Wunschtermin entsprochen werden könne. Der Schutz sei nach wie vor oberstes Gebot.

„Von der ersten Minute an befanden wir uns in einem Dilemma: Wollen wir die alten Menschen schützen, müssen wir ihr Leben einschränken – wollen wir ihnen das Vertraute lassen, dann riskieren wir ihre Gesundheit“, beschreibt Barbara Lauffer-Spindler, die Leiterin der Altenhilfe und Pflege die Situation in der Samariterstiftung. Gut findet sie, dass Pflegepersonal und Bewohner flächendeckend auf das Coronavirus getestet werden, auch wenn sie keine Symptome haben. „Dann haben wir klare Zahlen und können starke Schutzmaßnahmen anwenden, wenn es Infizierte gibt, und die Gesunden können unter bestimmten Auflagen wieder ins Freie und Besuche empfangen.“

Was ist erlaubt, was nicht?

Pro Bewohnerin und Bewohner ist grundsätzlich ein Besuch an einem Tag erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt. Ausnahmen sind insbesondere für nahe stehende Personen während der Sterbebegleitung vorgesehen. Die Einrichtungen können in Abhängigkeit von ihren personellen Kapazitäten und der örtlichen Gegebenheiten Besuchs-Zeiten festlegen. Ferner kann die Einrichtung die Zeitdauer der Besuche vorgeben.

Entsprechend dieser Verordnung sind in den meisten Häusern der Samariterstiftung separate Bereiche für den Besuch eingerichtet worden. Im Ausnahmefall lasen alle Häuser auch Besuche in Bewohnerzimmern zu. Besucher müssen sich verbindlich anmelden und ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen. Im Haus sowie beim Spazierengehen im Freien gilt es, die Hygienevorschriften einzuhalten.