Acht aus Deutschland abgeschobene Afghanen sind am Mittwoch in ihrem Heimatland eingetroffen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière verteidigt die erneute Sammelabschiebung.

Berlin/Kabul - Erstmals seit Monaten hat Deutschland wieder mehrere Afghanen per Sammelabschiebung in ihr Heimatland zurückgeschickt. Eine Chartermaschine mit acht abgelehnten Asylbewerbern aus Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen landete am Mittwoch in der afghanischen Hauptstadt Kabul. Nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) handelte es sich bei allen von ihnen um Straftäter.

 

Die Maschine mit den abgelehnten Asylbewerbern war am Dienstagabend vom Düsseldorfer Flughafen gestartet. Den afghanischen Behörden zufolge sollten eigentlich zwölf Männer abgeschoben werden. Die Zahl wollte de Maizière nicht bestätigen. Oft würden die Bundesländer zu Flügen aber mehr abgelehnte Asylbewerber melden, als dann tatsächlich abgeschoben würden, sagte der Innenminister.

Die acht Männer wurden nach der Landung in Kabul in Begleitung von Polizisten auf einen Parkplatz geführt, wo sie registriert wurden. Einige der eingetroffenen Afghanen trugen kleine Rucksäcke, andere hatten kein Gepäck bei sich. „Sie sagten mir, es gibt kein Problem in Deinem Land, und Du kannst dort leben, also kannst Du nicht mehr hier bleiben“, sagte Mohammed Dschamschidi AFP, bevor er in ein Taxi stieg. Er kritisierte, dass „in jeder Ecke Europas“ Flüchtlinge aus Syrien bevorzugt behandelt würden.

Kritik vom evangelischen Sozialverband Diakonie

Ein weiterer abgelehnter Asylbewerber, Resa Resaji, sagte, er sei abgeschoben worden, nachdem seine Frau ihn beschuldigt habe, sie geschlagen zu haben. Obwohl er einen Zeugen gehabt hätte, habe er vor Gericht seine Unschuld nicht beweisen können - „weil Europäer nur den Lügen von Frauen glauben“, sagte er. D

ie nun abgeschobenen Männer seien wegen „erheblicher Straftaten“ verurteilt worden, sagte de Maizière. Sieben Afghanen seien direkt aus der Strafhaft, der achte Mann aus der Abschiebehaft in ihr Heimatland zurückgeführt worden.

Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer erklärte am Mittwoch, es sei in rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden, dass die Männer erhebliche Straftaten wie schweren Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung begangen hätten. Überdies sei bei jedem Einzelnen individuell geprüft worden, ob ihnen in Afghanistan eine „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ drohe. Die Abschiebung sei „richtig“ und „verantwortbar“ gewesen.

Der evangelische Sozialverband Diakonie nannte die Abschiebung „angesichts der aktuellen Sicherheitslage unverantwortlich“. Menschen dürften „nicht aus wahltaktischen Gründen“ einer „Gefahr“ ausgesetzt werden. Auch Täter hätten in einem Rechtsstaat „Anspruch auf Schutz“. Es war der erste Abschiebeflug aus Deutschland nach Afghanistan seit dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul Ende Mai.

Nächster Bericht zur Sicherheitslage wird im Oktober erwartet

Die Bundesregierung hatte die Abschiebung afghanischer Flüchtlinge nach dem Anschlag weitgehend ausgesetzt. Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium verständigten sich darauf, zunächst ein neues Lagebild zu erstellen. Lediglich Straftäter, Gefährder und Asylbewerber, die in ihrem Verfahren nicht kooperieren, durften weiter zwangsweise zurückgeführt werden. Ein für Ende Juni geplanter Abschiebeflug fand aber nicht statt, Medienberichten zufolge wegen der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul.

De Maizière sagte am Mittwoch, dass die Bundesregierung vorerst bei ihrer Linie bleibe, nur „Straftäter, Gefährder und hartnäckige Mitwirkungsverweigerer“ nach Afghanistan abzuschieben. Eine Neubewertung soll auf Grundlage des nächsten Berichts zur Sicherheitslage am Hindukusch getroffen werden, der im Oktober erwartet wird.

Eine Ende Juli vorgelegte Zwischenanalyse für Afghanistan nahm keine wesentlichen Veränderungen an der Lageeinschätzung vor. Die Sicherheitslage für die Menschen am Hindukusch sei regional unterschiedlich und hänge stark von individuellen Faktoren wie Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht ab, heißt es in dem vertraulichen Dokument, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.