Wegen in Tunneln nistender Fledermäuse musste die Sauschwänzlebahn bisher im Winter im Depot bleiben. Ein Urteil hebt das Fahrverbot nun teilweise auf.

Mannheim/Blumberg - Im juristischen Tauziehen um ein winterliches Fahrverbot für die Sauschwänzlebahn im Schwarzwald haben die Bahnbetreiber einen Teilerfolg erzielt. Das von den Behörden ausgesprochene Verbot gelte nicht für die gesamte Strecke, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil.

 

In drei der insgesamt sechs Tunnel der Bahn sei Winterbetrieb möglich, in den drei anderen wurde das Verbot bestätigt. Ob die Bahn nun fährt, ist unklar. Ein Betrieb auf Teilstrecken werde erst geprüft, hieß es. In den Tunnel der Bahn nisten im Winter Fledermäuse, Zugverkehr würde sie stören.