Wenn es bei Streichen am 31. Oktober Schäden gibt, kann es teuer werden – auch, wenn nicht Erwachsene, sondern Kinder und Jugendliche sie verursachen. Wir klären, welche Versicherungen greifen.

Stuttgart - Das Jahr 2020 ist bis dato schon gruselig genug. Dennoch ist zu erwarten, dass am Abend des 31. Oktober wieder ein paar Kinder und Jugendliche losziehen werden, um Halloween zu feiern. Wie sind die Handelnden dabei versicherungstechnisch geschützt?

 

Umgestürzte Mülltonnen, mit Eiern beworfene Hauswände oder demolierte Briefkästen sind beliebte Streiche. Eltern sollten mit ihren Kindern über die Folgen sprechen und sie ermutigen, sich von solchen Aktionen zu distanzieren. Bestenfalls ist immer ein Erwachsener bei der Süßigkeitenjagd dabei. Zur Not kommt die Privathaftpflichtversicherung zum Tragen – wenn die Eltern eine solche Police besitzen. Sollte ein mindestens sieben Jahre altes Kind etwas anstellen, greift der Versicherungsschutz. Nicht „schuldfähig“ sind Kinder im Regelfall bis zum sechsten Lebensjahr. Wer durch ein solches Kind geschädigt wurde, dem hilft auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern nicht.

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Dazu ein Urteil des Amtsgerichts München: Dort wurden zwei 13-jährige Schüler erwischt, als sie Eier auf ein Auto und eine Hauswand warfen. Zwar konnten sie nicht strafrechtlich belangt werden, weil sie noch strafunmündig waren, sie mussten jedoch Schadenersatz leisten. Wer letztlich geworfen hatte, war unerheblich. Denn jeder sei wegen der „gemeinschaftlich begangenen unerlaubten Handlung“ verantwortlich. (AZ: 262 C 18911/00)

Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen

Täter vergessen, dass die Beseitigung der Schäden oft hohe Kosten nach sich zieht. Eigentümern oder Vermietern hilft dann eine Wohngebäudeversicherung, die meist Schäden abdeckt, die mutwillig entstanden sind – jedenfalls bis zu einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme. Strafrechtlich gilt der Vorfall als Sachbeschädigung und kann eine Geldstrafe nach sich ziehen – in schweren Fällen auch Gefängnis.

Wird ein geparktes Auto in der Halloween-Nacht beschädigt, so fällt das unter „Vandalismus“. Häufig springt die Vollkaskoversicherung des Autobesitzers ein. Die Teilkasko kommt für Glasbruchschäden auf. Wenn möglich sollte man sein Auto Ende Oktober in der Garage oder andernorts sicher unterzustellen. Vom Gesetz wird nicht vorgeschrieben, ab welchem Alter Kinder alleine losziehen dürfen. Das liegt im Ermessen der Eltern. Allerdings müssen die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Sind die Kinder spätnachts alleine unterwegs, kann das ein Fall für Polizei oder Jugendamt werden. Diese Vorschrift entfällt erst bei Volljährigkeit.