Ein Zug ist gegen die Vorschriften in Brühl auf die Gleise zum Güterbahnhof gefahren und kam erst zum Stehen, als seine Stromversorgung ausfiel.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Die Irrfahrt eines fehlgeleiteten ICE im Bahnhof Brühl der Metropolregion Rhein-Ruhr hat am Samstagabend beträchtliche Sachschäden und erhebliche Betriebsstörungen auf der linksrheinischen Strecke Köln-Koblenz verursacht.

 

Der leere Hochgeschwindigkeitszug der Deutschen Bahn AG fuhr nach Informationen unserer Zeitung gegen alle Vorschriften auf die Gleise zum Güterbahnhof der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die zu den Stadtwerken Köln gehört und die Logistik in vier Rheinhäfen der Domstadt betreibt. Dabei soll der Lokführer mindestens ein Warnsignal missachtet haben. Der ICE kam offenbar erst zum Stehen, als seine Stromversorgung ausfiel, denn die Gleisanlagen der HGK sind nicht elektrifiziert.

Personal ist überlastet

Die interne Störfallmeldung des DB-Konzerns trägt die Überschrift „Anlagenbeschädigung durch betriebliche Fehlhandlung“. Demnach habe der Fahrdienstleiter Brühl um 19.55 Uhr den elektrisch geführten und leeren ICE-Triebzug LPFT-A87148 „mit gehobenem Stromabnehmer ins nicht überspannte Streckengleis Brühl Gbf-Brühl Vochem“ eingelassen. Die daraus resultierende Bügelentgleisung habe die Oberleitungsanlage beschädigt, alle Schaltgruppen im Bahnhof Brühl seien „seit 20.04 Uhr elektrisch ausgeschaltet“.

In der Branche ist man fassungslos wegen dieser Versäumnisse. „So etwas darf nicht passieren, Fahrdienstleiter und Lokführer haben offenkundig gravierende Fehler gemacht, wie die interne Störfallmeldung belegt“, sagte ein ICE-Lokführer mit jahrzehntelanger Erfahrung unserer Redaktion. Für den Experten zeigt der Fall exemplarisch Versäumnisse bei der oftmals verkürzten Ausbildung von Quereinsteigern und die Risiken von zu knappem und überlasteten Personal in Stellwerken und Leitzentralen.

Sicherheit gewährleistet?

„Ein ICE-Lokführer, der auch nur halbwegs streckenkundig ist, wird nicht in Brühl auf Zuführungsgleise in Richtung Hafen und Güterbahnhof abbiegen, selbst wenn der Fahrdienstleiter solch einen falschen Fahrweg vorgibt“, sagt der Experte, der die Verhältnisse vor Ort gut kennt. Man fahre „mit einem ICE auch nicht auf die Gleise der Straßenbahn in Karlsruhe“. Im Güterbereich der HGK seien keine Personenzüge erlaubt.

Auf dem Zuführungsgleis zum Logistikbereich in Brühl warne ein Signal den Lokführer ausdrücklich davor, mit gehobenem Stromabnehmer weiterzufahren. „Auch dieses Signal wurde missachtet und danach als dritter Fehler auch der gebotene Nothalt versäumt, der größere Schäden verhindert hätte.“ Stattdessen fuhr der ICE weiter in den Bereich ohne Oberleitungen.

„Man muss sich bei solchen Vorfällen wieder einmal fragen, ob die Deutsche Bahn den Anforderungen an einen sicheren Zug- und Infrastrukturbetreiber immer gerecht wird“, sagt der besorgte Informant aus der Branche und erinnert daran, dass einst in Brühl neun Menschen starben, als im Jahr 2000 der Personenzug Amsterdam-Basel wegen überhöhter Geschwindigkeit und falschen Streckenzeichen entgleiste. 2013 sei dann im Stellwerk Mainz die Personalnot so groß gewesen, dass der Betrieb eingestellt werden musste und die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz zeitweise überhaupt nicht mehr mit der Bahn erreichbar war.