Werden Aktionäre und Gläubiger künftig wirklich zur Kasse gebeten? Der Fall der italienischen Banken wird den Praxistest liefern.

Stuttgart - Die europäische Bankenunion, die bei der Schieflage von Instituten die Haftung der Investoren vorschreibt, steht vor der ersten großen Bewährungsprobe. Italiens Banken brauchen Geld, aber Regierungschef Matteo Renzi will die Sanierung ohne die vorgeschriebene Haftung der Aktionäre und Gläubiger über die Staatskasse bewerkstelligen – was bei den EU-Partnern auf einhellige Kritik stößt; so ist der Vorstoß für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble inakzeptabel. „So traurig das ist: Dann ist eine der wesentlichen Grundlagen der europäischen Bankenunion entfallen“, sagt Hans-Peter Burghof, Banken-Professor an der Uni Hohenheim, zum Fall Italien. Er befürchtet, dass das Modell privater Haftung, für das sich gerade die Bundesregierung starkgemacht hatte, „politisch nicht machbar ist“.

 

Anfang 2015 wurden die Regeln eingeführt, wie eine Pleitebank eigentlich künftig abgewickelt werden soll; seit dem 1. Januar 2016 ist die Investorenhaftung Gesetz, das sogenannte Bail-in, übersetzt in etwa: interne Rettung, im Gegensatz zur Rettung durch Dritte, Staat oder Steuerzahler, genannt Bail-out.

Zwar sind die Abläufe geklärt, und ein Abwicklungsausschuss ist gebildet. Aber die finanziellen Polster, die eine möglichst geräuschlose Liquidation oder aber eine Sanierung möglich machen sollen, müssen erst aufgebaut werden.

Commerzbank-Anleger hätten 80 Milliarden Euro aufbringen müssen

Die Grundregel sieht so aus: Die Gläubiger und Eigner müssen auf ihr angelegtes Geld in Höhe von acht Prozent der Bilanzsumme einer Bank verzichten, bevor weitere Mittel eingesetzt werden dürfen. Was abstrakt klingt, sieht im konkreten Einzelfall so aus: Die Commerzbank hätte nach den Regeln der Bankenunion erst einmal 80 Milliarden Euro durch Verzicht der Investoren aufbringen müssen. Erst dann wäre der Einsatz öffentlicher Mittel möglich gewesen. Stattdessen wurde die Bank 2009 mit 18 Milliarden Euro vom Staat gerettet. Dieses Beispiel hat Levin Holle, Leiter Finanzmarktpolitik im Bundesfinanzministerium, Anfang Juni bei einem Vortrag an der Uni Hohenheim beschrieben.

Nach einem erfolgreichen Bail-in kann auch auf die Mittel des neuen europäischen Abwicklungsfonds zugegriffen werden, der seit dem vergangenen Jahr durch Abgaben der Kreditwirtschaft aufgebaut wird und innerhalb von acht Jahren mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden soll. Die Idee dahinter: Mit diesem Betrag hätte einst die Investmentbank Lehman gerettet werden können, deren Pleite im September 2008 am Beginn der Finanzkrise stand.

Nicht alle Anlagepapiere fallen unter die Einlagensicherung

Dass der italienische Regierungschef im Fall von Krisenbanken wie Monte dei Paschi di Siena die Gläubiger schonen will, hängt mit den Erfahrungen Ende vorigen Jahres zusammen. Damals hatte Renzi versucht, vier kleinere Banken in der Toskana zu sanieren, und dabei auch auf das Mittel des Bail-in zurückgegriffen. Die Folge war ein öffentlicher Aufschrei von Bürgern, die sich um ihre Ersparnisse gebracht sahen. Ein Rentner beging sogar Selbstmord. Um die Gemüter zu beruhigen, wurde anschließend ein Entschädigungsfonds aufgelegt.

Die Regionalbanken hatten den Anlegern Papiere mit vier Prozent Verzinsung verkauft, ohne darauf hinzuweisen, dass dafür anders als für Spareinlagen der staatliche Einlagenschutz nicht gilt. Ähnliche Erfahrungen haben auch in Deutschland die Anleger gemacht, die vor der Finanzkrise Zertifikate einer Lehman-Tochter erwarben. Welche Papiere bei einem Bail-in herangezogen werden können und welche nicht, ist zumindest für den Laien nicht unmittelbar ersichtlich. Die Europäische Finanzaufsicht hat deshalb im Juni Kreditinstitute dazu ermahnt, die Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, welchen Status ihre Papiere im Bail-in-Fall hätten. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat eine Liste ins Internet gestellt, aus der hervorgeht, in welcher Reihenfolge welche Papiere herangezogen werden (www.bafin.de; Suchbegriff „Haftungskaskade“ eingeben).

Schonung bei Derivaten und strukturierten Anleihen

Grundsätzlich gilt: Einfache und gängige Geldanlagen sind beim Bail-in besonders schnell dran – also die Papiere, die eher von Privatkunden gekauft werden. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Anleihen nennt die Bafin als Beispiel. Und welche Bankverbindlichkeiten kommen später oder gar nicht dran? Derivate und strukturierte Anleihen. Dazu heißt es bei der Bafin: „Da ihnen komplexe Verträge zugrunde liegen, ist es in der knappen Zeit kaum möglich, die Verbindlichkeiten und bilanziellen Gegenpositionen erschöpfend zu bewerten, was vor einem Bail-in erforderlich ist.“ Deshalb, so heißt es, sei es sinnvoll, diese Positionen zunächst nicht zu berücksichtigen.

Die Frage, welche Einlagen für ein Bail-in geeignet sind, wird an Bedeutung gewinnen. Denn die Banken haben viel zu wenige dieser Mittel, die in der Krise schnell abgewertet oder in Eigenkapital umgewandelt werden können. Die Europäische Bankenaufsicht hat vor wenigen Tagen eine Studie veröffentlicht, nach der den Banken je nach Annahme zwischen 470 und 790 Milliarden Euro solcher „Verluste absorbierenden Papiere“, wie es im Bankerdeutsch heißt, fehlen.

Wird die Bankenaufsicht von der EZB getrennt?

Über eine Abwicklung entscheidet in der Bankenunion ein unabhängiger Ausschuss, an dessen Spitze die frühere Bafin-Chefin Elke König steht. Ursprünglich wollte die EU-Kommission die Entscheidungsbefugnis an sich ziehen; der Ausschuss hätte dann nur eine Empfehlung abgeben dürfen. Die Bundesregierung machte sich aber für den Ausschuss stark, um politische Entscheidungen zu vermeiden. Herausgekommen ist ein Kompromiss: Die EU-Kommission kann eine Entscheidung des Ausschusses zwar ablehnen, das letzte Wort hat dann aber der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedsländer.

Gleichwohl macht die deutsche Kreditwirtschaft keinen Hehl daraus, dass sie eine völlig unabhängige Abwicklungsbehörde nach wie vor für ideal halten würde. Gleiches gilt für die Bankenaufsicht, die entgegen den deutschen Wünschen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt wurde. Wolfgang Schäuble hat jüngst einen Vorstoß gemacht, die Aufsicht wieder von der EZB zu trennen und sie doch noch zu einer eigenständigen und unabhängigen Einrichtung zu machen. Das Argument: Interessenkonflikte in der EZB durch die Rollen als Notenbank und als Bankaufsicht.