Nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung will das Auswärtige Amt nun Auskunft zu seiner rechtlichen Bewertung des sogenannten Schmähgedichts des Fernsehmoderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geben.

Berlin - TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Darin brachte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung. Dagegen ging der türkische Präsident Recep Erdogan juristisch vor. Nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung will das Auswärtige Amt nun Auskunft zu seiner rechtlichen Bewertung des sogenannten Schmähgedichts des Fernsehmoderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geben.

 

Den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Montag werde das Auswärtige Amt „selbstverständlich umsetzen“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag in Berlin. Aus dem Auswärtigen Amt war überdies zu hören, dass das Gericht dem Ministerium nicht auferlegt habe, ein intern erstelltes Gutachten herauszugeben, sondern lediglich, einige Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten.

Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen mit der Türkei

Die Sprecherin erklärte, das Auswärtige Amt nehme „den Beschluss zur Kenntnis“, teile aber „nicht die ihm zugrunde liegenden rechtlichen Erwägungen“. Der OVG-Entscheidung zufolge kann sich das Auswärtige Amt nicht darauf berufen, dass die angeforderte Auskunft nachteilige Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Türkei haben könne. Hierzu habe das Auswärtige Amt „keine tragfähigen Anhaltspunkte vorgetragen“, teilte das OVG mit. Erdogan hatte gegen Böhmermann Anzeige wegen Beleidigung erstattet, weil dessen Schmähgedicht mit Anspielungen unter die Gürtellinie zielte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ die Ermittlungen zu und sprach sich zugleich für eine Aufhebung des Paragrafen zur Strafbarkeit von Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter aus. Der Bundesrat stimmte im Dezember für die Streichung des Paragrafen.