Das Medieninteresse ist groß: Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt seit Dienstagvormittag über eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen Kanzlerin Angela Merkel. Das Urteil sollte noch am Dienstag fallen.

Berlin - Begleitet von großem Medieninteresse verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht seit Dienstagvormittag über eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen Kanzlerin Angela Merkel. Der 38-jährige Fernsehmoderator will Merkel verbieten lassen, ihre Kritik an seinem umstrittenen Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu wiederholen. Die Kanzlerin hatte vor rund drei Jahren gesagt, die Verse seien „bewusst verletzend“. Wenig später hatte sie diese Äußerung aber als Fehler bezeichnet.

 

Das Urteil sollte noch am Dienstag fallen. Ab 14.00 Uhr sei mit der Entscheidung zu rechnen, hieß es am Morgen. Weder Merkel noch Böhmermann selbst erschienen vor Gericht, sondern ließen sich durch Anwälte vertreten.

Ermittlungen gegen Böhmermann im Herbst 2016 eingestellt

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Die türkische Regierung hatte rechtliche Schritte verlangt.

Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte „ehrverletzende“ Verse des Gedichts zu wiederholen.