Drei Sachverständige können im Prozess um den Tod eines fünfjährigen schwerbehinderten Kindes vor dem Landgericht Stuttgart die Hirnverletzungen nicht anders erklären. Ein 25-jähriger Böblinger ist wegen Totschlags angeklagt.

Nicht weniger als drei Gutachter hat die 19. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart in den vergangenen beiden Verhandlungstagen gehört, um die Umstände um den Tod eines fünfjährigen schwer behinderten Jungen vom Juli 2020 aufzuklären. Ein 25-jähriger Böblinger ist wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 14. Juli 2020 das schwer behinderte Kind seiner Lebensgefährtin gepackt und zu Tode geschüttelt zu haben, obwohl er um die Gefährlichkeit seines Tuns wusste: 2018 wurde gegen ihn schon einmal wegen Misshandlung des Kindes ermittelt.