Die Beförderung behinderter Kinder steht immer wieder in der Kritik. Manche Touren dauern zu lang, manchmal finden Eltern keinen Ansprechpartner für nötige Absprachen, und in etlichen Fahrzeugen ist es im Sommer zu heiß.

Stuttgart - Fahrdienste bringen in der Stadt pro Schuljahr rund 600 Kinder mit Behinderungen zu zwölf Sonderschulen, neuerdings Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) genannt. Dafür fallen 250 Touren an. Nicht alle verliefen reibungslos, zwei gar tragisch.

 

Denn in den Jahren 2007 und 2012 rüttelten Todesfälle die Öffentlichkeit auf. In beiden Fällen mussten Kinder nach einem Zusammenbruch im Bus reanimiert werden, sie verstarben allerdings später im Krankenhaus. Die Vorfälle warfen Fragen über die Qualität der Beförderung auf.

Ersthelferausbildung muss sein

Nach der Berichterstattung und der Diskussion über die Vorfälle hat die Stadt den Austausch mit Schulen und Fahrdiensten standardisiert. „Wir haben diese Qualitätsentwicklung vor vier Jahren mit der Margarete-Steiff-Schule in Möhringen begonnen und sie mittlerweile auf alle Sonderschulen ausgedehnt“, sagt Karin Korn, Leiterin des Staatlichen Schulamts.

Die Kriterien, die Unternehmer erfüllen müssen, um Aufträge zu bekommen, wurden verfeinert. Laut Schulverwaltung sind momentan sechs Fahrdienstunternehmen im Einsatz, darunter Schulbusse Sonnenschein, Taxi Lang, der Körperbehindertenverein KBV und eine Bietergemeinschaft Stuttgart. Zum Schuljahr 2017/18 müssen die Fahrten europaweit neu ausgeschrieben werden – unter neuen Kriterien.

Künftig müssen Fahrer und Begleitperson alle zwei statt bisher alle drei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Anbieter haben ihre Fahrzeuge mit Klimaanlagen auszustatten, das Mitführen von Navigationsgeräten wird Pflicht. Zur besseren Kommunikation muss das Unternehmen einen Fahrdienstleiter benennen. Das Schulverwaltungsamt überprüft in der letzten Sommerferienwoche sowohl Fahrzeuge als auch das Fahrpersonal. Die Fahrdienste müssen ihre Touren zudem so planen, dass die Fahrtzeit von einer Stunde „möglichst nicht überschritten wird“, heißt es in dem Vorschlag. Geregelt ist, dass Schulen in Abstimmung mit den Eltern ein Taxi bestellen können, wenn der Fahrdienst selbst verschuldet mehr als 15 Minuten zu spät kommt; die Kosten muss der Fahrdienst tragen.

Fahrzeit darf eine Stunde nicht überschreiten

Peter Otto ist zufrieden mit der Entwicklung: „In letzter Zeit läuft der Schülertransport gut und verlässlich, und mit den Klimaanlagen in allen Fahrzeugen und der begrenzten Fahrtdauer haben wir das erreicht, was wir uns gewünscht haben. Das ist eine gute Sache für unsere Schüler“, sagt er Schulleiter der Margarete-Steiff-Schule. Der Verwaltungsausschuss hat den Vorschlag einstimmig befürwortet.

Laut neuer Ausschreibung können Unternehmen insbesondere durch einen hohen Anteil umweltverträglicher Fahrzeuge in ihrer Flotte punkten (Elektro-, Hybrid- und Euro-6-Diesel-Busse). „Wenn man Qualitätsverbesserungen will, muss man sie auch finanzieren“, sagt Karin Korn. Zu Teilen wurde schon vorgesorgt: Erhöht sich die Zahl der Touren, weil Eltern die Nachmittagsangebote stärker nachfragen, stehen für 2017 zusätzlich 140 000 Euro zur Verfügung.

Weil zunehmend mehr Kinder mit Behinderung an Regelschulen unterrichtet werden und deshalb die Zahl der Touren steigt, bezahlt das Land schon jetzt jährlich 86 000 Euro zusätzlich. Zurzeit betrifft dies 44 Kinder, die zu 29 Regelschulen gefahren werden. Insgesamt sind für den Transport der Kinder zu städtischen und privaten Sonderschulen 6,7 Millionen Euro eingeplant.