Viele Eltern und Kinder fragen sich, was sich durch Corona nach den Sommerferien in den Schulen ändert. Wir haben die aktuellen Informationen aller Bundesländer zusammengefasst.

Katrin Jokic

Nach den Sommerferien soll es trotz Corona-Pandemie für Kinder, Lehrer und Eltern wieder mehr Normalität geben. Die Kultusministerkonferenz gab bereits am 18.06.2020 einen Beschluss zum neuen Schuljahr raus. Die wesentlichen Punkte dieses Beschlusses sind:

 
  1. Die Schule soll nach den Sommerferien für alle Schülerinnen und Schüler wieder regulär starten.
  2. Die Länder stellen sicher, dass Abschlüsse erreicht werden können.
  3. Mögliche Lernrückstände sollen überwunden werden.
  4. Die Digitalisierung des Lernens soll weiter vorangetrieben werden.
  5. Es gelten weiterhin entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
  6. Angehende Lehrkräfte sollen weiterhin ausgebildet werden, beispielsweise durch Unterrichtspraktika und Vorbereitungsdienst.

Das neue Schuljahr beginnt, je nach Bundesland, zwischen dem 3. August und dem 14. September. Grundsätzlich wird überall ein Regelbetrieb unter Hygienebestimmungen angestrebt. Dennoch unterscheiden sich die Maßnahmen zum Teil deutlich. Für alle Länder und Schulen gelten aber grundlegende Hygieneregeln wie:

  • Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Gründlich Händewaschen
  • Regelmäßig Lüften

In allen Bundesländern bzw. an allen Schulen gelten gesonderte Regeln für die Fächer Sport und Musik sowie für Chöre, Orchester und Theatergruppen. Bitte fragen Sie gegebenenfalls an Ihrer Schule nach, wie hier die konkreten Regelungen aussehen.

Wir stellen Ihnen die aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer vor (Stand: 29.07.2020).

Baden-Württemberg (Beginn des Schuljahres am 14. September)

Im Südwesten sollen nach den Sommerferien alle Schulen wieder geöffnet werden. Unter den gegebenen Bedingungen soll so viel Präsenzunterricht wie möglich stattfinden.

Das Abstandsgebot wird aufgehoben, stattdessen soll es Gruppen mit fester Zusammensetzung geben. Wenn möglich, soll diese Gruppe der Klassenverband sein. Mit Fernunterricht wird trotzdem vereinzelt zu rechnen sein. Hierfür wurden zentrale Leitlinien festgelegt. Das Kultusministerium wird ein spezielles Hygienekonzept für Schulen vorstellen. Voraussichtlich wird auf dem Schulhof und in den Fluren Maskenpflicht herrschen, nicht aber im Unterricht. Mitarbeiter von Schulen und Kitas können sich zwischen Mitte August und Mitte September zwei Mal kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.

Die zentralen Abschlussprüfungen 2021 wurden nach hinten verschoben, um allen Schwierigkeiten im kommenden Schuljahr mit einem zeitlichen Puffer zu begegnen. Darüber hinaus bietet das Kultusministerium in den letzten beiden Wochen freiwillige Lern- und Förderkurse an. Durch diese „Lernbrücken“ sollen Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit haben, Stoff zu wiederholen und Inhalte aufzuholen.

Weitere Informationen: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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Bayern (Beginn des Schuljahres am 8. September)

Bayern verfolgt das Ziel, im Schuljahr 2020/21 an den Schulen wieder einen Regelbetrieb herzustellen – allerdings unter bestimmten Hygieneauflagen. Das heißt, alle Schülerinnen und Schüler sollen täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Voraussetzung dafür ist neben der Einhaltung der Hygienevorgaben allerdings, dass das Infektionsgeschehen einen solchen Schritt zulässt, sodass der Mindestabstand von 1,50 Meter an Schulen aufgehoben werden kann.

Das aktuelle Hygienekonzept von Bayern sieht vor, dass die Klassenstärke reduziert wird (beispielsweise maximal 15 Kinder pro Klasse in der Grundschule), dies soll nach den Sommerferien allerdings wegfallen. An einem neuen Hygienekonzept wird aktuell gearbeitet. Ein Ferienprogramm für Erst- bis Sechstklässler soll Eltern entlasten, die ihren Urlaub bereits für die Corona-Betreuung aufbrauchen mussten.

Darüber hinaus will Bayern rund 800 sogenannte Teamlehrkräfte einstellen. Diese zusätzlichen Lehrkräfte sollen Stammlehrkräfte ersetzen bzw. unterstützen, die zur Risikogruppe gehören und deswegen nicht in die Schule kommen können. Teamlehrkräfte können auch Quereinsteiger mit Hochschulabschluss sein.

Mehr Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Berlin (Beginn des Schuljahres am 10. August)

Die Hauptstadt strebt einen geregelten, durchgehenden Lernprozess für alle Schülerinnen und Schüler an. Dazu gehören neben dem Unterricht auch Förderkurse und andere schulische Veranstaltungen. Zunächst soll der Lern- und Leistungsstand erhoben werden, um anschließend Konzepte für die Unterrichtsgestaltung festzulegen.

Der Mindestabstand von 1,5m wird zwar aufgehoben, dennoch soll direkter Körperkontakt vermieden werden. Schülerinnern und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder in deren Haushalt jemand aus der Risikogruppe lebt, können weiterhin von zuhause aus lernen.

Derzeit wird geprüft, ob bzw. wann in Schulen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Brandenburg (Beginn des Schuljahres am 10. August)

Zum neuen Schuljahr starten die Schulen in Brandenburg unter Beachtung der aktuellen Umgangsformen im Normalbetrieb. Das bedeutet, alle Schülerinnen und Schüler bekommen wieder Präsenzunterricht, lediglich für diejenigen mit einem erhöhten Risiko gilt weiterhin das Lernen von Zuhause.

Lehrkräfte müssen den Mindestabstand von 1,50 Meter weiterhin einhalten und sollen im Kontakt zu anderen Erwachsenen sowie auf dem Pausenhof und im Rahmen der Schülerbeförderung eine Maske tragen. Alle Beschäftigten haben ab Beginn des neuen Schuljahres die Möglichkeit, sich drei Monate lang alle zwei Wochen auf Corona testen zu lassen. Schülerinnen und Schüler sollen stichprobenartig getestet werden.

Mehr Informationen: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Land Brandenburg)

Bremen (Beginn des Schuljahres am 27. August)

In Bremen steht man zum Recht der Kinder auf Bildung, weswegen nach den Sommerferien wieder normaler Unterricht stattfinden soll. Der reguläre Präsenzunterricht soll bei Bedarf ergänzt werden durch Distanz- und Förderunterricht sowie weitere Betreuungsangebote in der Schule. Wie viel Distanzunterricht stattfindet, können die Schulen selbst entscheiden. Um für das Lernen zuhause gerüstet zu sein, sollen alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nach und nach mit Tablets ausgestattet werden.

Die Abstandsregeln für Kitas und Grundschulen sind bereits aufgehoben, nach den Ferien soll dies auch für weiterführende Schulen gelten. Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen und Kitas werden auf Wunsch mit Schutzmasken, Visieren oder Spuckschutz ausgestattet und können sich auf Covid-19 testen lassen.

Weitere Informationen: Freie Hansestadt Bremen – Die Senatorin für Kinder und Bildung

Hamburg (Beginn des Schuljahres am 6. August)

Der Hamburger Schulsenator betont, dass nach den Sommerferien zwar wieder alle Schulen öffnen, aber dennoch Einschränkungen bleiben und Vorsicht notwendig ist. Dazu gehört beispielsweise, dass die Abstandsregeln innerhalb einer Klassenstufe zwar aufgehoben werden, der Kontakt aber auf eben diese Klassenstufe beschränkt bleiben sollte. Auch für Erwachsene gilt der Mindestabstand weiterhin.

Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte können kostenlos FFP-2-Masken erhalten und sich bis zu den Herbstferien auch ohne Symptome und mehrfach kostenlos auf Corona testen lassen. Jede Schule wird zudem eine ständig verfügbare Reinigungskraft erhalten, die für Adhoc-Maßnahmen zu den Hygieneregeln zuständig ist.

Für Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise als Risikopatienten zuhause bleiben müssen, stehen in Hamburg rund 50.000 Laptops und Tablets an den Schulen bereit.

Mehr Informationen: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

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Hessen (Beginn des Schuljahres am 17. August)

Das Schuljahr 2020/21 soll auch in Hessen im Regelbetrieb beginnen, dennoch sind weitere Einschränkungen im Schulalltag zu erwarten. So sind beispielsweise außerhalb der Unterrichtsräume Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Schulen können FFP-2-Masken für Lehrkräfte beim Schulamt anfordern. Lehrkräfte können sich außerdem „bei Bedarf“ kostenlos testen lassen. Das Abstandsgebot ist nach den Sommerferien in allen Schulen aufgehoben. Ebenso soll auf Kleingruppen verzichtet werden. Stattdessen wird der Unterricht wieder in den regulären Klassen- und Kursverbänden stattfinden. In den letzten beiden Ferienwochen bietet Hessen freiwilligen Förderunterricht an.

Klassenfahrten werden bis einschließlich Januar 2021 nicht stattfinden. Die Wiederaufnahme des schulischen Regelbetriebs wird in Hessen von einer wissenschaftlichen Studie begleitet.

Weitere Informationen: Hessisches Kultusministerium

Ob und wann in der Schule eine Maske getragen werden muss, ist vom Bundesland abhängig. Bild: FamVeld/Shutterstock

Mecklenburg-Vorpommern (Beginn des Schuljahres am 3. August)

Gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Universitätsmedizin Rostock hat das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern ein Hygienekonzept für das neue Schuljahr entwickelt. Präsenzunterricht soll erteilt werden, soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen. Vor allem bei den jüngeren Klassenstufen wird dies ganz überwiegend der Fall sein.

Schülerinnen und Schüler werden nach dem Hygienekonzept in Gruppen eingeteilt (Klasse 1 bis 4 sind beispielsweise eine Gruppe). Der Kontakt über diese Gruppen hinaus soll vermieden werden, was beispielsweise durch versetzte Pausenzeiten erreicht werden soll. Eine Maskenpflicht gibt es in den Schulen allerdings nicht. Lehrkräfte können sich bis zu den Herbstferien bis zu fünf Mal auf Corona testen lassen.

Mehr erfahren: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen (Beginn des Schuljahres am 27. August)

Das Schuljahr 2020/21 startet „im eingeschränkten Regelbetrieb“ in Niedersachsen. Das heißt, der Schulalltag soll unter Beachtung von Corona-Sonderregeln relativ normal beginnen. Der Mindestabstand gilt dann nicht mehr, stattdessen werden möglichst feste Lerngruppen etabliert. Ob der über den Pflichtunterricht hinausgehende Ganztagsbetrieb uneingeschränkt stattfinden kann, ist noch nicht klar.

Falls es wegen Personalmangels im Präsenzunterricht notwendig sein sollte, zum häuslichen Lernen zurückzukehren, soll dies vor allem die Jahrgangsstufen 7 bis 13 betreffen und dann auch nur maximal ein Tag pro Woche. Für jüngere Kinder soll das Distanzlernen vermieden werden. Das Kultusministerium entwickelte drei Szenarien, um je nach Infektionslage flexibel reagieren zu können.

Weitere Informationen: Niedersächsisches Kultusministerium

Nordrhein-Westfalen (Beginn des Schuljahres ab 12. August)

Wenn die Schulen nach den Sommerferien in NRW wieder öffnen, soll der Präsenzunterricht an allen Schulformen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen der Regelfall sein. Beschäftigte in Schulen und Kitas können sich bis zu den Herbstferien alle 14 Tage kostenlos auf Corona testen lassen. Darüber hinaus ist NRW bemüht, zusätzliches Personal zur Sicherstellung des Regelbetriebs einzustellen.

Lernstoff, der im vergangenen Schuljahr wegen Corona ausgefallen ist, soll nach den Sommerferien nachgeholt werden. Für den Fall, dass stellenweise kein Präsenzunterricht stattfinden kann, arbeitet NRW an der Digitalisierung und an verbindlichen Vorgaben zum Distanzunterricht.

Mehr Informationen: Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz (Beginn des Schuljahres am 17. August)

Keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot in den Unterrichtsräumen – so werden die Schulen nach den Sommerferien in Rheinland-Pfalz starten. Auf den Fluren besteht hingegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Land entwickelte drei Szenarien, auf die man sich vorbereitet habe: Regelbetrieb ohne Abstand, eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot oder temporäre Schulschließungen mit Fernunterricht.

Lehrer können sich nur unter strengen Vorgaben vom Präsenzunterricht befreien lassen, die Zuordnung zu einer Risikogruppe reicht nicht aus. Zusätzlich muss ein bestätigter Corona-Fall oder ein konkreter Verdachtsfall vorliegen. Die Schulen müssen außerdem einen Hygienebeauftragten vor Ort bestimmen, der für die Einhaltung des Hygienekonzeptes verantwortlich ist. Die Universität Mainz bietet dafür spezielle Online-Seminare an.

Weiter Informationen: Landesregierung Rheinland-Pfalz

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Saarland (Beginn des Schuljahres am 17. August)

Auch im Saarland sollen die Schulen nach den Ferien den Betrieb so normal wie möglich wieder aufnehmen. Der Fokus liegt zunächst darauf, verpasste Inhalte aufzuholen. Die Lehrpläne wurden im Land zwar nicht angepasst, allerdings werden die prüfungsrelevanten Lerninhalte für die Abiturjahrgänge sowie die Klassen 9 und 10 eingegrenzt.

Abstandsregeln und eine allgemeine Maskenpflicht wird es in den saarländischen Schulen nicht geben, der Mund-Nasen-Schutz ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler werden, wenn möglich, nach Jahrgängen in Gruppen eingeteilt. Diese Gruppen sollen sich so wenig wie möglich durchmischen. Lehrkräfte können sich freiwillig auf Corona testen lassen und das Land will bis zu 100 Vollzeitstellen für eine Lehrkräftereserve schaffen.

Mehr dazu: Landesregierung Saarland

Sachsen (Beginn des Schuljahres am 31. August)

Auch in Sachsen gilt der Mindestabstand von 1,50 Meter nach den Sommerferien nicht mehr. Jede Schule kann darüber hinaus selbst festlegen, wann und wo Maskenpflicht gilt. Wer die Schule betritt, soll die Hände waschen bzw. desinfizieren. Zudem soll genau dokumentiert werden, wer in der Schule war bzw. in welchen Gruppen gelernt wurde, um gegebenenfalls Infektionsketten schnell nachvollziehen und unterbrechen zu können.

Schulschließungen sollen nur noch als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Dennoch müssen sich Schulen darauf einstellen, dass es zeitlich begrenzte lokale Schließungen geben kann. Für diesen Fall wurden den Schulen bereits Informationen zur häuslichen Lernzeit und digitalen Angeboten zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Sachsen-Anhalt (Beginn des Schuljahres am 27. August)

Zwar starten auch in Sachsen-Anhalt die Schulen nach den Sommerferien trotz Corona wieder im Regelbetrieb. Dennoch weist das Bildungsministerium darauf hin, dass die Schulen flexibel bleiben müssen, um gegebenenfalls kurzfristig wieder Distanzunterricht anbieten zu können.

Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören, können vom Präsenzunterricht befreit werden. An allen Schulen werden Lernstandserhebungen durchgeführt, um Defizite festzustellen und die Inhalte des kommenden Schuljahres daran anzupassen. Klassen- und Studienfahrten sollen wieder möglich sein, dennoch gelten weiterhin Hygienevorgaben.

Mehr erfahren: Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein (Beginn des Schuljahres am 10. August)

In Schleswig-Holstein werden die Schüler nach Jahrgangsstufen in Gruppen eingeteilt. Innerhalb dieser Gruppen entfällt das Abstandsgebot, die unterschiedlichen Gruppen sollen sich jedoch nicht mischen. So muss im Falle einer Infektion voraussichtlich nur die jeweilige Gruppe („Kohorte“) in Quarantäne geschickt werden und nicht die gesamte Schule.

Bei älteren Schülern soll der digitale Unterricht stärker genutzt werden. Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören und deswegen nicht im Präsenzunterricht sein können, sollen unterstützen, indem sie digitale Inhalte vorbereiten oder Korrekturen übernehmen. Großflächige Tests für Mitarbeiter an Schulen und Kitas sind derzeit nicht geplant.

Weitere Informationen: Landesregierung Schleswig-Holstein

Thüringen (Beginn des Schuljahres am 31. August)

Thüringen hat, wie andere Bundesländer, drei Szenarien vorbereitet, die in ein Ampelsystem übertragen wurden. Grün steht für den Normalbetrieb, Gelb für den eingeschränkten Regelbetrieb mit verschärften Infektionsschutzmaßnahmen und Rot für vorübergehende Schulschließungen, wenn bei einem Infektionsfall der Kontakt nicht nachvollzogen werden kann.

Ab Mitte August können sich Lehrkräfte freiwillig und kostenlos auf Corona testen lassen. Wenn im Schulgebäude kein Abstand gehalten werden kann, soll eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Zudem empfiehlt das Ministerium explizit die Nutzung der Corona-Warn-App.

Mehr Informationen: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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