Kultusministerin Susanne Eisenmann will verbieten, dass Schülerinnen im Unterricht ihr Gesicht verschleiern können. Dazu soll das Schulgesetz geändert werden.

Stuttgart - Schülerinnen an baden-württembergischen Schulen sollen keine Vollverschleierung tragen dürfen. Das hat Kultusministerin Susanne Eisenmann am Dienstag in Stuttgart angekündigt. „Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen – und zwar an unseren Schulen ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können. Wir dulden keine Vollverschleierung an unseren Schulen“, erklärte die CDU-Politikerin. Damit reagiert Eisenmann auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg. In Baden-Württemberg sind bisher keine Streitfälle wegen Gesichtsschleiern in der Schule bekannt.

 

Am Montag hatten die Richter in Hamburg einer 16-Jährigen Berufsschülerin erlaubt, auch im Unterricht ihr Gesicht zu verhüllen. „Die Schülerin kann für sich die vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen. Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage“, argumentierten die Richter. Diese fehle jedoch. Damit wiesen sie eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zurück. Die Schulbehörde hatte die Mutter der 16-Jährigen angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige.

Grüne sehen keinen Regelungsbedarf

Uneingeschränkte Unterstützung für ihren Vorstoß erhält Eisenmann von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). „Grundbedingung für eine offene Gesellschaft ist, das Gesicht zu zeigen“, sagte er. Bisher sei es nicht nötig gewesen, Kleidervorschriften zu normieren, weil es selbstverständlich gewesen sei, dass man die Schule „weder nackt noch vollverschleiert“ besuche. Eisenmanns Vorstoß sei nicht abgesprochen gewesen, räumte Kretschmann ein.

Die baden-württembergischen Grünen-Vorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand hingegen kritisierten Eisenmanns Vorstoß. „Die CDU zeigt zum wiederholten Male, dass sie nicht in der Lage ist, sich vom rechten Rand des politischen Spektrums abzugrenzen“, erklärten sie. Anders sei nicht zu erklären, „warum diese Scheindebatte jetzt von der CDU hochgezogen wird“. Auch die Grünen-Politiker halten Burka und Niqab für „Unterdrückungssymbole“. Angesichts geringer Fallzahlen sei ein Verbot in Baden-Württemberg allerdings nicht notwendig.

Nach dem Urteil am Montag haben Hamburg und auch Schleswig-Holstein angekündigt, ihr Schulgesetz zu ändern. „In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren“, erklärte Hamburgs Schulsenator Ties Rabe. Der Deutsche Lehrerverband forderte ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen, sondern in allen Bildungseinrichtungen.