Die AfD hat ihre umstrittene Meldeplattform „Faire Schule“ freigeschaltet. Der Politikdidaktiker Helmut Däuble sieht in diesem Portal einen Angriff auf das demokratische Bildungssystem.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Die AfD-Fraktion des baden-württembergischen Landtags hat vor einigen Tagen eine digitale Meldeplattform für Schüler, Eltern und Lehrer freigeschaltet. Dort sollen Lehrer gemeldet werden, die sich in der Schule „abfällig über bestimmte Parteien äußern“ oder „verbotene politische Indoktrinierungsversuche“ unternehmen. Ein Gespräch mit Helmut Däuble, Akademischer Oberrat für Politikwissenschaft und Politikdidaktik an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, über die Grenzen der Meinungsfreiheit in der Schule und das Kalkül der AfD:

 
Helmut Däuble Foto: Katrin Wampula

Herr Däuble, wie funktioniert die AfD-Plattform?

Auf der Internet-Seite der AfD-Landtagsfraktion können „Vorfälle“ an Schulen gemeldet werden - unter Rubriken wie „Mobbing“ aber auch „Politische Beeinflussung“ oder „Verletzung der Neutralität“. Die AfD-Fraktion nennt das Portal „Faire Schule Baden-Württemberg“ beziehungsweise spricht von einer„Neutralen Schule“. Damit wird unterstellt, dass Lehrkräfte, die sich kritisch mit einer Partei auseinandersetzen, ihre Neutralitätspflicht verletzen.

Die AfD sagt, ihr gehe es um die Neutralitätspflichten der Lehrerschaft gemäß des sogenannten „Beutelsbacher Konsenses“. Was hat es damit auf sich?

Es handelt sich dabei um eine Minimalübereinkunft unter Politikdidaktikern, die einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung im schwäbischen Beutelsbach im Jahre 1976 entsprang. Dieses grundlegende Einvernehmen professioneller demokratischer Bildung enthält drei Prinzipien: die Schülerorientierung, das Kontroversitätsgebot und das Indoktrinationsverbot. Letzteres besagt, dass es nicht statthaft ist, „den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbstständigen Urteils‘ zu hindern“. Das Neutralitätsgebot lässt sich nun direkt aus diesem, auch Überwältigungsverbot genannten Prinzip ableiten: Lehrkräfte dürfen sich demnach in der Tat nicht anmaßen, parteiische Schiedsrichter zu sein oder parteipolitische Werbung zu betreiben. Das heißt aber nicht, dass Lehrkräfte in der Schule mit ihrer persönlichen Meinung hinterm Berg halten müssen und dass sie zum Verzicht auf eigene politische Stellungnahmen verurteilt sind.

Lehrer sind Staatsbedienstete und sollen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Wie verträgt sich das mit einem „Neutralitätsgebot“?

Dieses Gebot bedeutet ausdrücklich nicht, dass Lehrkräfte im Hinblick auf unsere Verfassung „neutral“ – im Sinne von distanziert – sein müssten. Sie sind unserem Grundgesetz als zentralem Bezugspunkt allen schulischen Verhaltens gegenüber selbstverständlich verpflichtet. So müssen sie grundgesetzwidrige und demokratiegefährdende Entwicklungen erkennen und deutlich beim Namen nennen können. Ein Neutralitätsgebot kann für Lehrkräfte also nur genaues Hinschauen und klare Position beziehen heißen. Neutralität darf auch nicht mit Wertneutralität verwechselt werden: Eine grundrechtsachtende „politische Beeinflussung“ ist also nicht nur notwendig, sondern geradezu das Kerngeschäft jeglicher Bildungseinrichtung in der Demokratie. Was die AfD also meint, wenn sie von einem Verstoß gegen die „Neutralitätspflicht“ und von zu verhindernder ideologischer Indoktrination redet, ist, dass eine Lehrkraft zum politischen Stillschweigen und zum Verzicht auf eine eigene politische Stellungnahme verurteilt werden soll. Der Beutelsbacher Konsens wird so zu einem Maulkorberlass uminterpretiert und instrumentalisiert oder präziser formuliert: missbraucht.

Welchen Zweck verfolgt die AfD nach Ihrer Ansicht mit solchen Meldeplattformen, die es ja bereits in mehreren Bundesländern gibt?

Der eigentliche Sinn von solchen digitalen Prangern ist aus meiner Sicht klar: Unsere Bildungsinstitutionen sollen als glaubwürdige demokratische Einrichtungen infrage gestellt und als Propagandainstrument von „Alt- beziehungsweise Systemparteien“ entlarvt werden. Alleine, dass man vorkommende Verstöße, also tatsächliche parteiische, nicht als Angelegenheit der Schulaufsicht wertet, sondern dass die AfD sich gewissermaßen als Aufpasser gegen Parteilichkeit im Schulunterricht versteht, macht deutlich, dass es sich hier nicht um eine demokratischem Pluralismus verpflichtete Partei handelt, sondern dass systematisch Misstrauen gegenüber dem Schul- und Bildungssystem im Ganzen gesät werden soll.

Wie wird das AfD-Portal auf die Lehrer wirken?

Um digitale „Verdachtsportale“ besser verstehen zu können, muss man eine Vorstellung davon bekommen, welchen Zwecken derlei moderne „Pranger“ überhaupt dienen. Folgt man der AfD, werden Bildungseinrichtungen heute von „linksversifften“ Lehrkräften dominiert, und solche vermeintlich verblendeten Ideologen, die Bildung mit politischer Indoktrination verwechseln, sollen nicht länger ihr Unwesen in Bildungseinrichtungen treiben dürfen. Die Wirkung eines solchen Vorwurfs auf einzelne Lehrkräfte ist kaum zu überschätzen. Er kommt der Bezichtigung gleich, fachliche und pädagogische Todsünden zu begehen. Kein demokratischer Lehrender möchte sich vorwerfen lassen, er habe Indoktrination, Propaganda, Agitation oder sogar demagogische Hetze betrieben. Und genau diese Furcht demokratischer Lehrkräfte wird von Seiten der AfD gezielt genutzt. Sie weiß, wie man Lehrerinnen und Lehrer in Schrecken versetzt, man muss sie nur des Indoktrinierens bezichtigen. Wie sollen sie das Gegenteil beweisen? Sie wissen ja inzwischen, dass von dem „Dreck“, der nach ihnen geworfen wird, gerade im digitalen Zeitalter, fast immer etwas hängen bleibt.

Was empfehlen Sie als Gegenmittel?

Wenn die liberalen Schulen und Bildungseinrichtungen nicht von allen verteidigt werden, können das weder Lehrkräfte noch Bildungspolitiker alleine leisten. Alle Demokraten – egal, wie unterschiedlich ihre politischen Perspektiven sein mögen – müssen nun erkennen, welche Gemeinsamkeiten sie als „Träger“ einer liberalen Demokratie haben und dass sie „in einem Boot sitzen“: Sie können die demokratischen Lehrkräfte an unseren Schulen massiv unterstützen. Etwa indem sie ein Verständnis dafür verbreiten, dass es keineswegs dem Neutralitätsgebot widerspricht, dass Lehrende dezidiert Stellung beziehen und einzelne Aussagen von AfD-Politikern als rassistisch oder völkisch charakterisieren. Wenn Lehrer und Lehrerinnen, die eine Menschenrechte achtende Gesellschaft verteidigen und hetzerische Aussagen klar benennen, im Gegenzug von der AfD selbst als „Hetzer“ gewertet werden, dann lässt sich das nur als verkehrte Welt bezeichnen. Dem entgegenzuhalten und unsere Lehrkräfte vor solchen Schmutzkampagnen zu schützen, sind wir alle verpflichtet.