Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, sollte seine Hausratversicherung prüfen. Denn viele Gegenstände werden gemeinsam genutzt. Wer kommt dann für den Schaden auf, wenn etwa durch einen Kurzschluss die Kaffeemaschine in Brand gerät? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für einen Schadenfall vorzusorgen.

Eigene Hausratversicherung Jeder WG-Bewohner kann eine eigene Hausratversicherung abschließen. Bei Schäden an gemeinsam genutzten Gegenständen wie beispielsweise Küchengeräten kann es aber zu Konflikten kommen. Daher sollte beim Einzug geklärt werden, wer welchen Gegenstand in seine Versicherung mit aufnimmt.

 

Gemeinsame Hausratversicherung Viele Versicherer bieten auch eine Hausratversicherung für die gesamte WG an. Diese fasst alle Gegenstände in der Wohnung unter einem Vertrag zusammen. Voraussetzung: Der Mietvertrag führt alle Mitbewohner auf. In diesem Fall fungiert dann einer der Mitbewohner als Hauptvertragspartner.

Mix Besteht die WG aus Hauptmieter und Untermietern, kann der Hauptmieter eine Hausratpolice für sich und alle Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen abschließen. Die Sachen der Untermieter sind darin aber nicht enthalten – sie müssen ihren Hausrat selbst versichern. (czy)