Der Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim hat seine Partnerin auf eine Dienstreise nach Namibia mitgenommen – deren Flug sollte die Stadt bezahlen. Zu unrecht, sagt die Kontrollbehörde.

Schwäbisch Hall - Ein Oberbürgermeister reist im Rahmen einer Klimapartnerschaft seiner Stadt ins afrikanische Namibia. In seiner Begleitung befinden sich der Klimabeauftragte, seine Lebensgefährtin und deren Sohn. Im Anschluss daran rechnet der Oberbürgermeister – die Rede ist von Hermann-Josef Pelgim (SPD) in Schwäbisch Hall – die Flugkosten seiner Lebensgefährtin in Höhe von knapp 800 Euro zunächst bei der Stadt als Ausgabe für das Projekt ab. Doch dann erreicht ein anonymer Hinweis darauf die Revision der Stadtverwaltung, wie Recherchen des „Haller Tagblatts“ ergaben. Die Behörde prüfte daraufhin den Vorgang. Und nach einer Rücksprache mit dem Stuttgarter Regierungspräsidium (RP), das auf eine Mitteilung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) verwies, lehnten es die Haller Finanzkontrolleure ab, dass die Stadt die Flugkosten der Partnerin ihres Stadtoberhaupts übernimmt.

 

Die besagte GPA-Mitteilung befasst sich allgemein mit den Kosten, die anfallen, wenn Mitarbeiter dienstliche Aufgaben wahrnehmen. Sie stellt fest, dass eine Abrechnung für Ehegatten über die Stadt nur erfolgen dürfe, wie Katja Lumpp vom Regierungspräsidium erläutert, „wenn und soweit die Teilnahme dienstlich veranlasst und erforderlich war. Eine Kostenübernahme für Begleitpersonen kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn und soweit diese eine offizielle Funktion für die Kommune übernommen hatten.“ Der GPA-Vizepräsident Markus Günther präzisiert auf Anfrage: Ausnahmen seien möglich, wenn die Begleitung im Rahmen konkreter Repräsentationsaufgaben für die heimatliche Kommune „zumindest auch dem kommunalen Interesse dient“.

Pelgrim zahlt Flug jetzt privat

Diente die Reise der Lebensgefährtin einem kommunalen Interesse? Die Aufsichtsbehörde habe bei einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister in Stuttgart „Zweifel an der hinreichenden dienstlichen Veranlassung der Begleitung durch die Lebensgefährtin“ geäußert, sagte dessen Sprecherin Lumpp. Pelgrim habe dabei aber angekündigt, er zahle die Flugkosten seiner Lebensgefährtin privat.

Zur Frage, ob der Versuch Hermann-Josef Pelgrims, die Flugkosten dienstlich abzurechnen, noch ein Nachspiel habe, äußert sich das RP, das die Rechtsaufsicht ausübt, nur allgemein. Im Falle einer vorsätzlicher Verletzung von Dienstpflichten könne es je nach Gewicht der Verstöße in einem Disziplinarverfahren zu einem Verweis, einer Geldbuße, zur Kürzung der Bezüge bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommen. Im konkreten Fall müsse der Haller Oberbürgermeister aber keine Konsequenzen befürchten.

Der OB ist sich keiner Schuld bewusst

Hermann-Josef Pelgrim ist sich offenbar keiner Schuld bewusst. In einer Stellungnahme spricht er von „unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Verwaltung“ und dass er „nach Rücksprache mit der städtischen Revision eine Kostenübernahme für seine Partnerin zugesagt“ habe.

Pelgrims mangelnde Sensibilität in heiklen Fragen wie der Vermischung von Dienstlichem und Privatem hat das Regierungspräsidium bereits im Februar 2017 beschäftigt. Nach einer Prüfung von Vorgängen rund um den Kauf eines Altenheims durch seine damalige Ehefrau teilte die Rechtsaufsicht damals mit: „Der Oberbürgermeister war im Hinblick auf denkbare Vorteile für seine Ehefrau befangen, und es lag in der Kompetenz des Gemeinderats, über diese Frage zu entscheiden.“

Die Haller Räte werden sich am 4. Juli übrigens mit „Regeln für die Entsendung offizieller Delegationen“ zu beschäftigen haben. Pelgrim hat nach den Vorfällen eilends eine „Richtlinie für Fernreisen“ erarbeiten lassen. An diesem Tag will er sie öffentlich vorstellen.