Auch 2019 ist eine Abtreibung in Deutschland noch immer generell strafbar. Nur in Ausnahmen – zum Beispiel nach einer Beratung – wird auf Strafe verzichtet. Dabei sind ungewollte Schwangerschaften für viele Frauen weltweit Realität.

Stuttgart - Abtreibungen sind immer noch ein Tabu-Thema. In Deutschland stellt der Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs einen Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe – daran hat sich auch im Jahr 2019 nichts geändert. Es gelten jedoch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn eine Frau der sogenannten Beratungsregelung folgt und sich vor dem Schwangerschaftsabbruch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Zudem muss die Abtreibung in diesem Fall innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgen.

 

Seit einigen Monaten dürfen Ärzte nun zwar angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings nach wie vor auf offizielle Stellen verweisen. Zudem dürfen die Ärzte nicht veröffentlichen, mit welcher Methode sie Abtreibungen vornehmen. Deshalb ging vielen Ärzten und Frauenrechtlern sowie Teilen der Opposition die Reform des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs nicht weit genug.

Zahlen sind rückläufig

Bundesweit gab es in Deutschland 2018 rund 101 000 Schwangerschaftsabbrüche. In Baden-Württemberg waren es 9081 Abtreibungen. Tendenziell sind die Eingriffe seit Jahren rückläufig: Bis 2004 lagen die Zahlen in Baden-Württemberg noch über 14 000.

Ungewollte Schwangerschaften sind weltweit für Frauen Realität. Im Video sehen sie, welche Stars sich zu Abtreibungen äußern.