Der Ex-Polizeipräsident schweigt. Hinter den Kulissen heißt es aber, dass Siegfried Stumpf keinesfalls im Mittelpunkt eines weiteren Wasserwerferprozesses stehen wolle. Auch der frühere Oberstaatsanwalt Häußler ist noch nicht aus dem Schneider.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Drei Minuten hat die Zeugenaussage des ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf im vorigen Herbst im Wasserwerferprozess am Landgericht gedauert. Als er nach der Feststellung der Personalien von der Richterin gefragt wurde, ob er Angaben machen wolle, sagte Stumpf: „Nein!“ Weil gegen ihn wegen des aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes am 30. September 2010 ermittelt wurde, durfte der Ex-Polizeichef schweigen, um sich gegebenenfalls nicht belasten zu müssen.

 

Wie Stumpf auf den Strafbefehl reagieren wird, den er nach Informationen der Stuttgarter Zeitung in den nächsten Tagen erhält, ist offenbar noch offen. Während manche vermuten, dass er ihn ebenfalls mit einem „Nein!“ quittieren und juristisch dagegen vorgehen wolle, heißt es aus Quellen, die der StZ vorliegen, dass der 64-Jährige signalisiert haben soll, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Der Grund: Stumpf wolle keinesfalls in einem weiteren Prozess im Licht  der Öffentlichkeit stehen. Er war kurz nach dem „schwarzen Donnerstag“ in den Ruhestand gegangen, aus gesundheitlichen Gründen, wie es offiziell hieß. Stumpf selbst will sich auf Anfrage nicht äußern. Auch sein Rechtsbeistand erklärt, dass man keinen Kommentar abgeben wolle.

Wenn Stumpf den Strafbefehl annimmt, ist er vorbestraft

Das im Raum stehende Strafmaß ist nicht bekannt. Rechtlich möglich ist eine Geldstrafe und eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung. Stumpf wäre dann vorbestraft. Sicher ist, dass Stumpf den Strafbefehl bislang nicht in denHänden hält. Bis Mittwoch ist der Antrag der Staatsanwaltschaft nicht einmal im zuständigen Amtsgericht Stuttgart angekommen, sagt eine Sprecherin dort. Am Amtsgericht muss ein Richter das beantragte Strafmaß zunächst gegenzeichnen. Dann erst kann der Strafbefehl zugestellt werden. Danach hat Stumpf zwei Wochen Zeit für eine Antwort. Offen ist auch, ob Stumpf Konsequenzen bei seinem Ruhegehalt hinnehmen muss. Das Landesdisziplinargesetz sieht bei Dienstvergehen während des Berufslebens gegebenenfalls auch nachträglich zeitlich befristete Kürzungen der Pension vor.

Gegen den Ex-Polizeichef wird seit vorigen Sommer ermittelt. Bei der Beweisaufnahme im damals gerade begonnenen Wasserwerferprozess war ans Licht gekommen, dass Stumpf am „schwarzen Donnerstag“ frühnachmittags im Schlossgarten beobachtet hatte, wie die Fahrzeuge harte Wasserstöße in die Menschenmenge abgaben. Die Polizei räumte an diesem Tag den Park für Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21. Der Wasserwerfereinsatz lief völlig aus dem Ruder: Es gab Hunderte Verletzte.

Richterin hat Stumpf die Leviten gelesen

Im Wasserwerferprozess wurde das Verfahren gegen die beiden Angeklagten schließlich eingestellt. Den Abschnittsleitern war vorgeworfen worden, nicht eingeschritten zu sein, als Demonstranten verletzt wurden. Damit hätten sich die beiden Polizisten der fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht. Doch die Richter entschieden, dass die Angeklagten nur geringe Schuld auf sich geladen haben. Sie müssen 3000 Euro Geldauflage zahlen.

Stumpf stand als Polizeipräsident an der Spitze des Einsatzes. Die Ermittler beschuldigen ihn daher, ebenfalls im Dienst fahrlässig zugelassen zu haben, dass Personen verletzt worden sind. Im Wasserwerferprozess las die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann bei der Verfahrenseinstellung im Fall der beiden Abschnittsleiter dem Ex-Polizeichef die Leviten: „Stumpf ließ die Angeklagten in dieser Situation allein.“ Gleiches gelte für Bernhard Häußler. Der ebenfalls mittlerweile pensionierte Oberstaatsanwalt war bei dem Einsatz auch im Park.

Anwältin legt Beschwerde im Fall Häußler ein

Im Gegensatz zu Stumpf sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht, gegen Häußler wegen des gleichen Vorwurfs zu ermitteln. Diesen habe man „unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verneint“, so die Behörde in Heidelberg vorigen Herbst, die Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit mit dem Fall beauftragt hatte.

Trotzdem kann Häußler keinen Schlussstrich ziehen. Die Rechtsanwältin Ursula Röder, die im Wasserwerferprozess ein Opfer als Nebenklägerin vertrat, legte gegen die Nichtaufnahme des Ermittlungsverfahrens Beschwerde ein. Angesichts des erheblichen Aktenumfangs sei es erstaunlich, dass die Behörde den Fall in drei Wochen abgehakt habe, so Röder. Die zuständige Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe hat allerdings noch nicht über die Beschwerde der Rechtsanwältin entschieden.

Zum Fall Stumpf sagt Ursula Röder, dass es bereits Signale gegeben habe, dass der Ex-Polizeichef mit einem Strafbefehl zu rechnen habe. „Angesichts der langen Ausführung zur Begründung der Verfahrenseinstellung im Wasserwerferprozess kommt die Staatsanwaltschaft nicht daran vorbei“, so Ursula Röder.

Der Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der den schwer an den Augen verletzten Nebenkläger Dietrich Wagner, vertrat, sagte auf Anfrage, dass sich Stumpf einen Prozess „sicher nicht antun“ wolle.