Eine Großspende bringt die AfD und vor allem die Ko-Vorsitzende Alice Weidel in Erklärungsnot. Doch warum war die Spende eigentlich illegal? Und warum verlangt der baden-württembergische AfD-Chef Weidels Rücktritt? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Stuttgart/Berlin - Die Alternative für Deutschland (AfD) sieht sich wegen einer drohenden Parteispendenaffäre harscher Kritik ausgesetzt. Baden-Württembergs SPD-Chefin Leni Breymaier und SPD-Chefhaushälter Johannes Kahrs forderten AfD-Fraktionschefin Alice Weidel zum Rücktritt auf, sollte die Spende illegal gewesen sein. Auch aus den eigenen Reihen wurde Kritik an der AfD-Fraktionschefin laut.

 

Was wird der AfD vorgehalten?

Der AfD-Kreisverband Konstanz hat im Sommer 2017 mehr als 130 000 Euro von einem Pharmaunternehmen aus der Schweiz erhalten, laut Kontoauszug als „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Das haben Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ ergeben. Das Geld floss zu je rund 9000 Schweizer Franken gestückelt auf das Konto des Kreisverbands. Erst im April wurde das Geld an den Spender zurückgezahlt. Alice Weidel, AfD-Fraktionschefin im Bundestag, hat den Vorgang bestätigt.

Warum ist der Vorgang möglicherweise illegal?

Spenden aus dem Ausland sind nur erlaubt, wenn das Geld aus dem Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers stammt. Alles andere wäre illegal, weil Ausländer oder Staaten nicht Einfluss auf die deutsche Politik nehmen sollen. Zudem gilt: Spenden, die im Einzelfall 50 000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Bundestags unverzüglich anzuzeigen. Eine Stückelung hebelt diese Vorgabe nicht aus. Ferner müssen Zuwendungen, die im Kalenderjahr 10 000 Euro übersteigen, detailliert im Rechenschaftsbericht der Partei verzeichnet werden. Unzulässige Spenden sind darüber hinaus unverzüglich an den Bundestag weiterzuleiten – und nicht an den Spender zurückzuzahlen. Zu prüfen ist nun insbesondere, ob und welche Parteigliederungen möglicherweise gegen die Regelungen verstoßen haben.

Wie reagiert die Partei?

Alice Weidel sieht sich nicht in der Pflicht. Sie erklärte am Montag: „Bei dem Konto, auf dem die Spende einging, handelt es sich um das ordentliche Konto des Kreisverbandes des Bodenseekreises. Die Spende ist nicht an meine Person gegangen.“ Persönliche Konsequenzen schließe sie daher aus. Gegenüber WDR, NDR und SZ hatte sie zuvor bereits erklärt, dass sie die Schatzmeisterin des Kreisverbands gebeten habe, sich um die Spende zu kümmern. Diese habe sich mit dem Schatzmeister der Landes-AfD, Frank Kral, beraten, aber keine klare Rückmeldung erhalten. Kral selbst erklärte, er habe „keinen Anhaltspunkt gehabt, dass eine unzulässige Spende vorlag“. Er sei davon ausgegangen, „dass es sich um einen Deutschen handelt, der hinter der Spenderfirma steht“. Die AfD-Fraktion im Bundestag erklärte am Montag, als „später“ Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Spende aufgekommen seien, habe Weidel dem Kreisverband empfohlen, die Spende zurück zu überweisen.

Was sagt AfD-Landeschef Ralf Özkara?

Schon am Sonntag erklärte Özkara, Alice Weidel müsse von allen Ämtern zurücktreten, falls tatsächlich eine illegale Parteispende vorliege. Am Montag gab es von Özkara nur ein knappes Statement. „Wir werden die ganze Geschichte intern aufarbeiten und uns zusammen mit dem Bundesvorstand darum kümmern, dass hier Aufklärung stattfindet“, sagte er in Stuttgart. Die Parteigremien sollten sich schnellstmöglich mit dem Thema befassen. Er selbst könne derzeit nicht sagen, ob die besagte Spende illegal gewesen sei. Özkara und Weidel gelten als politische Gegner. Im parteiinternen Machtkampf um den Landesvorsitz hatte der Remstäler auf dem Parteitag in Sulz im März 2017 das bessere Ende für sich. Er schlug Weidel mit 224 zu 209 Stimmen.

Wie geht es nun weiter?

Die AfD wird den Fall intern prüfen. Der Bundestag dürfte eine eigene Untersuchung einleiten. Am Montag forderte die Bundestagsverwaltung die Bundespartei zu einer Stellungnahme auf. Diese habe nun vier Wochen Zeit zu antworten, erklärte die Behörde in Berlin. Der Fall wird vermutlich auch Staatsanwälte auf den Plan rufen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz erklärte gegenüber unserer Zeitung, sie prüfe bereits die strafrechtliche Relevanz des Falls. Zuständig sein könnte aber auch die Staatsanwaltschaft Berlin.