Im Fall des Schwertmordes hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 30-jährigen Tatverdächtigen erhoben. War der Beschuldigte bei der Tat eingeschränkt schuldfähig?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Im Fall des Fasanenhofmordes soll ein Gutachter beurteilen, ob der Beschuldigte eine psychische Erkrankung hat, die seine Schuldfähigkeit einschränken könnte. Dieses Gutachten stehe noch aus, teilt die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Pressemitteilung zur Anklageerhebung mit.

 

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 30 Jahre alten Mann Anklage wegen Mordes erhoben. Er soll am 31. Juli einen ehemaligen Mitbewohner im Stadtteil Fasanenhof mit einem Samuraischwert auf offener Straße angegriffen und niedergestochen haben. Laut der Staatsanwaltschaft sei das genaue Motiv „letztendlich unbekannt“ geblieben. „In der Gesamtschau der Ermittlungsergebnisse dürfte dieses jedoch am ehesten im zwischenmenschlichen Bereich zu suchen sein“, teilt die Ermittlungsbehörde mit.

Der Ablauf der Tat ist hingegen klar. Augenzeugen filmten die Tat. Die Handyvideos, auf denen zu sehen ist, wie erbarmungslos der Beschuldigte zustach, kursierten am Abend der Tat im Internet. Der Mann konnte kurz nach der Tat gefasst werden. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.