Am Mittwoch ist der Schwertmord-Prozess fortgesetzt worden. Weil der Richter Tumulte befürchtete, wurden die Mordvideos hinter verschlossenen Türen gezeigt.

Stuttgart - Ein Mann kauft am 31. Juli 2019 ein Schwert in einem Geschäft an der Königstraße in der Stuttgarter Innenstadt. „Ein Dekoschwert mit geschliffener Stahlklinge, ein Samuraischwert“, sagt der Verkäufer. Diese Dekorationswaffe habe keine Sollbruchstelle oder ähnliches gehabt, so der Verkäufer weiter. Geredet wird nicht viel, der Kunde sei irgendwie „verdrückt“ gewesen. Er habe drei 50-Euro-Scheine auf den Tresen gelegt und nicht einmal auf das Wechselgeld gewartet. Der Kassenbon weist 15.59 Uhr als Bezahlzeit aus.

 

Etwas mehr als zwei Stunden später bringt der Schwertkäufer, so lautet die Anklage, einen 36 Jahre alten Familienvater auf offener Straße im Stadtteil Fasanenhof mit just dieser Stichwaffe um – vor den Augen der elfjährigen Tochter des Opfers. „Heimtückischer Mord“, sagt Staatsanwältin Isabelle Schmid. Was sonst? Ein Mann kauft ein Schwert und tötet damit am selben Tag sein Opfer. Das muss Mord sein. Juristisch ist die Sache diffiziler. Heimtücke bedeutet verkürzt formuliert, das Opfer muss arg- und wehrlos gewesen sein. Und es habe nicht mit einem Angriff rechnen müssen oder können. Darauf wollen die Verteidiger des 31-jährigen Angeklagten Issa L. hinaus. Deshalb befragen Achim Wizemann und Hans Steffan die Tatzeugen vor der 9. Strafkammer ganz genau.

„Ich habe gesehen, wie er sticht“

„Ich habe ihn vom Balkon aus unten auf einem Betonblock sitzen sehen – so als ob er auf jemanden wartet“, sagt eine Nachbarin aus dem Wohnkomplex am Fasanenhof, in dem der Angeklagte von Juni 2018 bis April 2019 mit dem Opfer in einer Art Wohngemeinschaft gelebt hat. Er habe etwas Langes auf dem Schoß gehabt. „Ein Werkzeug, dachte ich“, so die Frau. Dann habe sie Geschrei gehört, das immer lauter geworden sei. Wieder auf dem Balkon habe sie gesehen „wie er sticht“.

Mord oder Totschlag?

Das bestätigt ein anderer Nachbar: Immer lauter werdendes Geschrei, dann habe der Angeklagte den 36-Jährigen gejagt und eingeholt.

Die Verteidigung wird argumentieren, wenn es einen minutenlangen Streit gegeben hat, bei dem Issa L. das Schwert in der Hand hatte, dann sei das Opfer nicht mehr arglos gewesen und habe mit einem Angriff rechnen müssen. Und wenn es keine Heimtücke gewesen sein sollte, fehlt das Mordmotiv. Dann wäre es ein Totschlag. Das Gericht muss entscheiden.

Vielleicht kommt es am Ende aber darauf gar nicht an. Dann nämlich, wenn der 31 Jahre alte Issa L., ein Jordanier, der sich bei seiner Einreise als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte, so psychisch krank sein sollte, dass er schuldunfähig ist. Ein Bekannter aus einer Asylantenunterkunft in Gerlingen sagt aus, Issa L. habe mehrmals merkwürdige Dinge gesagt. Issa L. habe einen zweigeteilten Mond gesehen. Vom Himmel sei jemand zu ihm hinabgestiegen und habe zu ihm gesprochen. „Ihm sei gesagt worden, er, also Issa, sei der Messias“, so der Zeuge. Issa L. habe auch gesagt, der Zeuge müsse sich keine Sorgen machen, Palästina werde befreit. „Ich wusste auch nicht, was das bedeutet“, sagt der Mann.

Das Motiv ist weiter unklar

Am ersten Prozesstag hatte die Verteidigung einen Ablehnungsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter gestellt. Dieser sei unbegründet, entscheidet das Gericht am Mittwoch. Gutachter Peter Winckler habe die Rechte des Angeklagten nicht missachtet.

Jetzt fragt Winckler den Zeugen, ob Issa L. einmal von einem „russischen Hund“ oder von einer Vergewaltigung berichtet hat oder davon, dass er sich verfolgt und bedroht fühle? Der Zeuge verneint. Dem Gutachter gegenüber muss Issa L. darüber gesprochen haben. Vergewaltigung? Der Angeklagte, der im Prozess weiterhin schweigen will, soll ausgesagt haben, das Opfer und einige seiner Freunde hätten ihn unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Sieht so das Motiv des 31-Jährigen für die Wahnsinnstat aus? Oder ist das ein Hirngespinst?

Zu Beginn des zweiten Prozesstags zeigt das Gericht drei von Tatzeugen aufgenommene Handyvideos der Bluttat – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Opfer war ein Deutscher aus Russland. „Es ist zu erwarten, dass Russlanddeutsche im Saal sind“, sagt Richter Geiger. Er wolle Tumulte und Übergriffe auf den Angeklagten vermeiden.

Der Prozess wird am 12. Mai mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.