Wer sicher sein will, dass in seinem Sinn gehandelt wird, wenn er selbst nicht mehr entscheiden kann, sollte Vorbereitungen treffen. Der Stadtseniorenrat erklärt, wie’s geht.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Filder - Jeder wünscht sich, alt zu werden, doch niemand will alt sein. So sagt es der Volksmund. Und wenn schon alt sein, dann wenigstens fit und gesund bis zur letzten Stunde. So wünsche ich es mir auch. Doch die Erfahrung aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis lehrt etwas anderes. Meine Uroma zum Beispiel hatte Alzheimer. Meine Oma hat sie jahrelang zu Hause gepflegt. Und natürlich hat sie sämtliche amtlichen Geschäfte für ihre Mutter erledigt. Das war in den 90er Jahren, und ob es damals schon Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gab, weiß ich nicht. Vielleicht hat meine Oma damals auch einfach nach Gutdünken gehandelt.

 

Als meine Oma dann selbst dement wurde, da war das alles schon ganz anders. Es gab kein Papier, auf dem sie festgehalten hätte, was sie will und was nicht. Meine Mutter wurde schließlich vom Gericht als ehrenamtliche Betreuerin eingesetzt. Das war ein ziemliches Heckmeck. Und Klarheit, wie meine Oma ärztlich behandelt und gepflegt werden wollte, hatte meine Mama damit immer noch nicht. Ich weiß, dass sie diese Situation belastet hat.

Fast jede Woche eine Sprechstunde

Also will ich vorsorgen. Fast jede Woche bieten der Stadtseniorenrat oder der Betreuungsverein irgendwo auf der Filderebene eine Sprechstunde an. Nun möchte ich eine besuchen. In der Awo-Begegnungsstätte Fasanenhof treffe ich Karin Hofherr. Die ehemalige Sozialarbeiterin engagiert sich seit 2011 als Delegierte im Stadtseniorenrat.

Das Infoheft vom Stadtseniorenrat, das sie dabei hat und das sie bei den Sprechstunden an Interessierte aushändigt, umfasst erstaunlich wenige Seiten. Es sind gerade einmal viereinhalb Blätter mit allgemeinen Informationen. Die vorgefertigten Formulare für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht umfassen noch einmal jeweils vier Seiten. Das ist machbar, denke ich mir. Ich hatte mit deutlich mehr Papier gerechnet.

Was ist eine Generalvollmacht?

Los geht es mit der Vorsorgevollmacht. „Die heißt so, weil man sie vorsorglich erteilt. Für den Fall, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst entscheiden kann“, erklärt mir Hofherr. In der Vollmacht kann ich Personen meines Vertrauens benennen, die für mich handeln sollen, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin. Das Formular umfasst unter anderem die Bereiche Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit, Wohnungsangelegenheiten, Behörden und Vermögen. Ich kann der Person meines Vertrauens die Vollmacht nur für einzelne oder für alle Bereiche erteilen. Fülle ich das komplette Formular aus, ist es eine Generalvollmacht. Wichtig zu wissen ist, dass die Vorsorgeverfügung nur von einem selbst und nicht von einem Anwalt oder Notar unterzeichnet werden muss.

Es geht ums Wohnen und ums Geld

Ich klammere zunächst den umfangreichen Punkt zum Thema Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit aus und widme mich den anderen Bereichen. In kann meine Vertrauensperson zum Beispiel dazu ermächtigen, meinen Mietvertrag zu kündigen oder einen Vertrag fürs Pflegeheim für mich abzuschließen. Der von mir Genannte darf mich bei Behörden und Versicherungen vertreten. Und er darf mein Vermögen verwalten.

„Beim letzten Punkt gibt es eine Besonderheit“, sagt Hofherr. Zum einen sei den Banken meistens eine gesonderte Bankvollmacht lieber. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte ich also auch noch diese bei meinem Kreditinstitut ausfüllen. Wichtig sei außerdem, zu wissen: „Wenn Darlehen aufgenommen oder Immobiliengeschäfte getätigt werden müssen, um zum Beispiel die Pflege zu finanzieren, dann reicht die Vorsorgevollmacht nicht mehr aus. Dann braucht man zusätzlich etwas vom Notar“, so Hofherr. Wer also ein Haus, aber nur wenig Geld hat, sollte diesen Weg zusätzlich gehen, um wirklich vorzusorgen.

Patientenverfügung regelt Genaueres

Die Gesundheitsvorsorge ist der umfangreichste Bereich. Wenn ich in meinem Formular „Ja“ unterstreiche und „Nein“ durchstreiche, kann die von mir bevollmächtigte Person über ärztliche Maßnahmen wie zum Beispiel schwere Operationen oder risikoreiche Untersuchungen und über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden. Zudem geht es um eine mögliche Unterbringung, die mit Freiheitsentzug verbunden ist – sei es eine geschlossene Abteilung in einer Einrichtung oder auch nur die Anbringung von Bettgittern. Wenn ich in meinem Formular wieder „Ja“ unterstreiche und „Nein“ durchstreiche, darf der von mir Genannte entscheiden, wenn er noch zusätzlich eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholt.

Der Stadtseniorenrat fasst in seinem Infoheft zusammen: „Mit einer Gesundheitsvollmacht ermächtigen Sie Ihre Vertrauensperson, an Ihrer Stelle zu entscheiden, ob und wie Sie behandelt und wie Sie gepflegt werden wollen, unter Beachtung Ihrer etwaigen Patientenverfügung.“ Und die ist noch einmal ein eigenes Thema.

Thema Vorsorge In einer Serie widmen wir uns der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung, der gesetzlichen Betreuung und weiteren Themen. Die Serienteile erscheinen in loser Folge. Beim nächsten Mal geht es um die Patientenverfügung.